Das Konglomerat von Rechten und Werten zwischen Markt und Demokratie wird zu einer Kampfformel verdichtet, welche wahlweise unter dem Begriff der „westlichen Wertegemeinschaft“ oder der „nationalen Sicherheit“ die Völkerrechtsordnung und die Verfassungen der Staaten unterlaufen soll. Im Namen der Menschenrechte und Demokratie werden Notstandssituationen ausgerufen, von denen behauptet wird, dass sie nur noch mittels militärischer Interventionen behoben werden können. Abgesehen von den Opfern und Schäden eines jeden Krieges, stellt die Erosion der formellen Völkerrechtsordnung durch eine nirgends kodifizierte Werteordnung eine erhebliche Gefährdung der internationalen Friedensordnung dar.
Unter den verschiedenen Einrichtungen, die im Berliner Adressbuch stehen, findet sich auch ein „Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF)“. Dieses Zentrum wurde im Jahre 2002 im Zusammenwirken der ehemaligen Bundesregierung (SPD/Grüne) und des Bundestags gegründet. Seine Aufgabe ist es, „zur Stärkung internationaler ziviler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung […] beizutragen“. Das sind sehr honorige Ziele. Die avisierten Maßnahmen sind „Training von zivilen Fach- und Führungskräften für internationale Friedens- und Beobachtungseinsätze, die von den Vereinten Nationen (UN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union (EU) oder anderen internationalen Einrichtungen beschlossen oder durchgeführt werden“, „Aufbau und Pflege eines Expertenpools von deutschem zivilem Fach- und Führungspersonal“ für derartige Einsätze, Betreuung solchen Personals und „unabhängige wissenschaftliche Analyse“- das klingt glatt nach stillschweigender Alternative zur NATO, die jedoch erst gar nicht genannt wird.
Es soll alles ganz zivil zugehen, international, präventiv, konfliktlösend und fachgerecht. Da möchte man fast den Friedensaktivisten dieses Landes empfehlen, sich dort freiwillig zu melden. So scheint es besonders spannend, sich einmal anzusehen, was die „unabhängige wissenschaftliche Analyse“ so ergibt.
Im Mai 2011 erschien unter der Rubrik „Policy Breefing“ ein vierseitiges Politikberatungspapier dieses ZIF von Winfried Nachtwei – ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter einer ehemaligen Friedenspartei, der Grünen – zum Thema: „Militärintervention in Libyen – Notwendigkeit, Legitimität, Risiken“. Begründet er die Notwendigkeit ziviler Krisenbearbeitung und -lösung, wie es einem solchen Zentrum für „Friedenseinsatz“ angemessen wäre?
Einleitend eine Tatsachenfeststellung: „Seit Mitte der 1990er Jahre gab es immer wieder Debatten um militärische Kriseninterventionen und die deutsche (Nicht-)Beteiligung daran. Bei kaum einer herrscht jedoch eine derartige Dissonanz wie bei der Libyen-Intervention. Unterschiedliche Perspektiven, Werte und Interessen prallen aufeinander: Bewertungen von Legalität und Legitimität, Wirksamkeits- und Risikoabschätzungen, bündnispolitische Überlegungen.“ Hier sind allerdings vier Ebenen durcheinander gebracht, nämlich die rechtliche, die moralische, die „praktische“ der Kriegsführung und die der „bündnispolitischen“ Zweckmäßigkeit. Bereits an dieser Stelle ist aufschlussreich, was nicht im Blickfeld des Autors liegt: die Kriegsgründe und die Interessen der Mächte. Die Frage, warum und zu welchem Ende interveniert wurde, wird vorsorglich nicht gestellt.
Nachtwei weiter: „Eine verantwortliche Außen- und Sicherheitspolitik, die menschenrechtsorientierte Friedenspolitik sein will, muss aber…“ Das heißt, Außenpolitik sei nur dann Friedenspolitik, wenn sie „menschenrechtsorientiert“ sei. Das klingt gut, meint aber das Recht auf kriegerische Intervention im Namen der Menschenrechte, die so genannte Responsibility to Protect (R2P).
Seit dem Völkermord in Ruanda (1994) und dem Massaker von Srebrenica während des Bosnienkrieges (1995) entwickelte sich international eine völkerrechtliche Debatte um eine angebliche Pflicht zu „humanitärer Intervention“. Jeder Staat hat die Pflicht, das Wohlergehen der ihm kraft seiner Personal- oder Gebietshoheit unterstellten Bürger zu sichern. Ist jedoch die Regierung des jeweiligen Staates nicht willens oder fähig, seine Bürger vor schweren „Menschenrechtsverletzungen“ zu schützen, oder üben Machtorgane dieses Staates selbst Gewalttaten gegen die Bevölkerung aus, die als Menschenrechtsverletzungen zu charakterisieren sind, geht diese Verantwortung auf die „internationale Staatengemeinschaft“, also die Vereinten Nationen oder andere Staaten beziehungsweise Staatengruppen über, die sich als „internationale Staatengemeinschaft“ verstehen. Kein Staat soll sich im Falle von gravierenden „Menschenrechtsverletzungen“ auf sein Souveränitätsrecht berufen können. Diese Menschenrechtsverletzungen sollen einen so gravierenden Bruch des „Völkerrechts“ darstellen, dass die Prinzipien der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten keine Geltung mehr haben.
Spätestens seit dem Jugoslawienkrieg dient diese Konstruktion dazu, dass westliche Staaten sich selbst zur Intervention ermächtigen. Gemäß Nachtwei ist ein solcher Krieg unter Verweis auf Menschenrechte „Friedenspolitik“. Außenpolitik ist nur dann „verantwortlich“, wenn sie diesen Krieg führt. Die Kriegsursachenfrage beantwortet auch Nachtwei mit der schlichten Behauptung, die Zivilbevölkerung eines Staates sei „vor systematischen Angriffen und schwersten Menschenrechtsverletzungen“ zu schützen. Dass bei solchen Interventionen oft mehr Menschen durch die westlichen Angriffe als durch die Staatstruppen ums Leben gekommen sind, ist für Nachtwei kein Problem. Stattdessen folgert er, dass eine deutsche Mitwirkung sicherheitspolitisch und bündnispolitisch geboten sei.
Der ehemalige Abgeordnete Nachtwei befindet sich hier in der guten Gesellschaft des ehemaligen Friedensforschers Dieter Senghaas. Der hatte bereits vor dem Libyen-Krieg des Westens geschrieben: „Nun gibt es bei aller Skepsis hinsichtlich der Erfolgschancen von Interventionen bei sich abzeichnenden oder schon eskalierenden Konflikten … oftmals prinzipiell unabweisbare Zugzwänge für eine Intervention, auch für eine mit militärischen Mitteln.“ (Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/2010) Als ebendieser Senghaas Anfang der neunzehnhundertsiebziger Jahre begründete, dass eine „ernst zu nehmende Friedens- und Konfliktforschung“ im Grunde eine „kritische Friedensforschung“ bedeutet, schrieb er noch, eine solche könne nicht „eine wissenschaftlich seriöse, theoretische und empirische Diskussion der gegenwärtigen Imperialismusproblematik umgehen. Und sie kann nicht, will sie zureichende Erkenntnisse in einzelnen Bereichen gewinnen, den Zusammenhang von Rüstungspolitik, Militarismus und innergesellschaftlichen sowie internationalen Disparitäten analytisch außer Acht lassen.“
So haben wir heute statt einer Analyse imperialer Hegemonialbestrebungen, wirtschaftlicher Interessen und Rüstungspolitik beweisloses Gerede von Menschenrechten. Unter der Forderung nach Friedenspolitik finden wir Kriegsbefürwortung und ein „Zentrum für Internationale Friedenseinsätze“, das als „unabhängige wissenschaftliche Analyse“ Flugschriften zur Kriegspropaganda verbreitet. Am Ende steht eine „Friedensforschung“, die diesen Namen nicht mehr verdient, weil sie zu einer Kriegsforschung geworden ist. „Krieg ist Frieden“, „Imperialismus ist Menschenrecht“ oder „Kriegsförderung ist Friedenseinsatz“ müssten jetzt die Slogans lauten.