Es sprach der Gesandte Allahs (s.): „Führer werden euch nach mir leiten. Der Rechtschaffene wird euch mit seiner Güte leiten, wohingegen der Schamlose euch mit seiner Unsittlichkeit führen wird. So hört auf sie und gehorcht ihnen in allem, was mit der Wahrheit konform geht. Handeln sie gut, so ist es für euch, handeln sie jedoch schlecht, so zählt es für euch und gegen sie.“ (Muslim)
Es sprach der Gesandte Allahs (s.): „Führer werden euch nach mir leiten. Der Rechtschaffene wird euch mit seiner Güte leiten, wohingegen der Schamlose euch mit seiner Unsittlichkeit führen wird. So hört auf sie und gehorcht ihnen in allem, was mit der Wahrheit konform geht. Handeln sie gut, so ist es für euch, handeln sie jedoch schlecht, so zählt es für euch und gegen sie.“ (Muslim)
„Das Volk Israel wurde von Propheten betreut. Immer wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer. Nach mir wird aber kein Prophet mehr sein. Es werden jedoch Kalifen kommen, und deren Zahl wird groß sein. ‚Man fragte ihn: Und was befiehlst du uns?‘ Er antwortete: Erfüllt die Bai’a des jeweils Ersteren und gebt ihnen ihr Recht, denn Allah wird sie über das ausfragen, was Er ihnen in ihre Obhut gelegt hat!“
„Die Besten unter euren Imamen sind diejenigen, die ihr liebt und die euch lieben, die für euch beten und für die ihr betet. Und die Schlimmsten unter euren Imamen sind jene, die ihr hasst und die euch hassen, die ihr verflucht und die euch verfluchen.“ Es wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, sollen wir sie nicht mit dem Schwerte bekämpfen?“ Er antwortete: „Nein, solange sie das Gebet unter euch aufrecht halten.“ (Anm.: „Das Gebet unter euch aufrecht halten“ ist eine Metonymie für die Aufrechterhaltung des Islam.)
Ferner sagte er (s.):
„Der beste Jihad ist ein gerechtes Wort (Haqq) gegenüber einem ungerechten Herrscher.“
„Der Herr der Märtyrer ist Hamza Ibn Abdul Muttalib, sowie ein Mann, der sich gegen einen ungerechten Imam erhebt, ihm das Rechte gebietet und sein Unrecht anprangert und dafür von ihm getötet wird.“
Bei Buchari wird von Ubada ibn al-Samit berichtet:
„Wir leisteten dem Gesandten Allahs (s.) die Bai’a, auf dass wir hören und gehorchen, in allem was uns lieb und unlieb ist, dass wir die Befehlsgewalt denjenigen, die sie innehaben, nicht streitig machen und dass wir die Wahrheit aufrecht halten bzw. sie aussprechen, wo immer wir auch sind, und in Allah nicht den Tadel eines Tadelnden fürchten.“
Allah (t.) sagt in der Sura Al-Rum (Die Byzantiner) in den Ayat 1-6:
„Alif Lam Mim (1) Besiegt sind die Byzantiner (2) in dem nahe gelegenen Land, doch sie werden nach ihrer Niederlage siegen (3) in wenigen Jahren – bei Allah ruht die Entscheidung in Vergangenheit und Zukunft -, und an jenem Tage werden sich die Gläubigen freuen (4) Über Allahs Hilfe zum Sieg. Denn Er verleiht den Sieg wem Er will. Und Er ist der Allmächtige, der Allbarmherzige (5) Dies ist ein Versprechen Allahs. Und niemals würde Allah Sein Versprechen brechen, doch die meisten Menschen wissen es nicht.(6)“
Durch die eben genannten Hadithe und Ayat aus dem Koran kann bewiesen werden, dass die politische Betätigung für die Muslime islamrechtlich verpflichtend ist.
Das arabische Wort für Politik heißt Siyasah und meint linguistisch „das Betreuen der Angelegenheiten von Menschen bzw. sich um die Angelegenheiten der Menschen zu kümmern“ (arab.: sasa, yasusu, siyasatan). Der Autor des arabischen Wörterbuches Al-Qamus Al-Muhit sagt: „sustu ar-ra’iyyata siyasatan bedeutet über jemanden zu herrschen und etwas zu verbieten“.
Diese Definition kann gleichfalls den Hadithen entnommen werden, die an die Verantwortung des Regenten appellieren, bzw. die islamrechtliche Pflicht ins Bewusstsein rufen, den Regenten zur Verantwortung zu ziehen und die Wichtigkeit, sich um die Angelegenheiten der Muslime zu kümmern.
Der Gesandte Allahs (s.) sprach:
„Wem Allah es ermöglicht hat, sich um die Angelegenheiten der Menschen zu kümmern und den Menschen dennoch nicht den notwendigen Ratschlag erteilt, der wird nicht einmal den Duft des Paradieses (Dschannah) riechen.“
„Wer die Verantwortung über Muslime zugeteilt bekommt und stirbt, während er sie betrogen hat, dem wird Allah nicht ins Paradies eintreten lassen.“
„Derjenige, der aufwacht und seine Belange nicht Allah betreffen, der gehört nicht zu Allah.“
Diese und ähnliche Hadithe, die den Regenten in seiner Eigenschaft des Regierens betreffen oder die Verpflichtung der Umma aufzeigen, den Regenten zur Verantwortung zu ziehen bzw. die Beziehung der Muslime untereinander sich zum Rechten zu ermahnen, zeigen alle die Definition von Politik im Sinne von „sich um die Angelegenheiten der Umma zu kümmern“. Somit entspricht die Definition von Politik auch dem göttlichen Gebot, das aus den islamrechtlichen Beweisen entnommen wurde.
Auch existiert das islamische Verständnis, dass die Muslime sich um die Belange ihrer Umma kümmern müssen, ansonsten gehören sie nicht zu ihr.
Im Speziellen hat die Schari’a (islamisches Recht) dem Regenten alleine die Verantwortung aufgetragen, sich dauerhaft um die Angelegenheiten der Umma zu kümmern. Diese Legitimation erfolgt durch die Bai’a für den Kalifen. Der Kalif und seine von ihm ernannten Assistenten und Gouverneure (Walis) können dann das Recht, sich um die Angelegenheiten der Umma zu kümmern, an weitere Personen übertragen.
Politik oder Siyasa bedeutet also islamrechtlich, sich um die Angelegenheiten der Umma im Inneren wie im Äußeren zu kümmern. Politik wird sowohl vom Staat wie auch durch die Umma betrieben. Der Staat ist dabei jene Einheit, die die praktische Politik betreibt, während die Umma die politische Verantwortung hat, den Staat bei der Ausübung seiner Aufgaben zu kontrollieren.
Das politische Engagement der Muslime soll die Umma vor dem möglichen Unheil durch den Regenten oder durch die Feinde bewahren. Daher beschränken sich die entsprechenden Hadithe nicht nur auf das Unheil, das vom Regenten ausgeht, sondern beziehen auch den Schaden, der von den Feinden ausgehen kann, explizit mit ein.
Jarir Ibn Abdullah erzählt: „Ich kam zum Propheten und sagte: ‚Ich gebe dir die Bai’a zum Islam.‘ Er (s.) forderte von mir, jedem Muslim den Rat (Nush) zu geben.“
Das Wort Nush in diesem Hadith ist umfassend und schließt dabei sowohl den Rat ein, den Muslim vor dem Unheil, welches vom Regenten wie auch vom äußeren Feind ausgehen kann, zu bewahren.
Somit müssen die Muslime sich in der Innenpolitik des Islamischen Staates engagieren, um den Regenten bei der Betreuung der Interessen der Umma zu überwachen und ihn gegebenenfalls zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichfalls sollen die Muslime sich auch der Außenpolitik widmen und die Machenschaften der ungläubigen Staaten akribisch verfolgen, um die Pläne dieser Staaten gegenüber der Umma offen zu legen und die Muslime vor dem Übel ihrer Feinde zu schützen.
Die islamrechtliche Pflicht, sich politisch zu engagieren beschränkt sich daher nicht nur auf die Innenpolitik des Islamischen Staates sondern beinhaltet ebenso die genaue Analyse und Beobachtung der politischen Manöver der ungläubigen Staaten.
Die bereits erwähnten Verse aus Sure Al-Rum: „Alif Lam Mim (1) Besiegt sind die Byzantiner (2) in dem nahe gelegenen Land, doch sie werden nach ihrer Niederlage siegen (3),“ belegen eindrucksvoll, welche Aufmerksamkeit der Prophet (s.) und seine vortrefflichen Gefährten außenpolitischen Ereignissen und der internationalen Politik schenkten.
Ibn Abi Hatim berichtet von Ibn Shibab, dass dieser sprach: „Uns wurde zugetragen, dass die Götzendiener in Mekka vor der Hidschra des Gesandten (s.) nach Medina über die Muslime spotteten und sagten: Die Römer (Byzantiner) glauben, dass sie die Leute der Schrift sind. Obwohl sie die Leute der Schrift sind, wurden sie von den Persern geschlagen. Wir werden euch (Muslime) auf dieselbe Art besiegen.“
Daraufhin wurden die Verse „Alif Lam Mim (1) Besiegt sind die Byzantiner (2) …“ offenbart. Dies beweist, dass die Muslime in Mekka vor der Gründung des Islamischen Staates mit den Ungläubigen über die politischen Ereignisse anderer Staaten debattierten und die internationalen Beziehungen genau verfolgten.
Es wird berichtet, dass Abu Bakr (r.a.) mit den Götzendienern gewettet hatte, dass die Römer letztlich doch siegreich aus dem Konflikt mit den Persern hervorgehen würden. Er informierte auch den Gesandten (s.) über seine Wette. Der Prophet (s.) billigte Abu Bakrs (r.a.) Tat und bat ihn sogar bei seiner Wette die genaue Zeit für den römischen Sieg festzulegen und ihn (s.) als Wettpartner gegen die Götzendiener aufzunehmen. (Dieser Bericht stammt aus der Zeit bevor das Wetten verboten wurde)
Hier wird deutlich, dass die Muslime die Angelegenheiten der damaligen Staaten mit ausdrücklicher Zustimmung des Gesandten (s.) genauestens verfolgten und deren wechselseitige Beziehungen und Konflikte stets kannten.
Die genannten Verse der Sure Al-Rum beziehen sich auf die unvorhergesehene Niederlage des Oströmischen Reiches unter Heraklios gegen das Perserreich. Dabei verlor das Römische Reich große Teile seines asiatischen Territoriums und seine Hauptstadt Konstantinopel wurde von allen Seiten eingekreist. „In dem nahe gelegenen Land“ bezieht sich offensichtlich auf die Gebiete von Syrien und Palästina, die, einschließlich Jerusalem, etwa um 615 n. Chr. von den Persern erobert wurden. Sie können sich aber auch auf die arabische Halbinsel beziehen, wo sich die beiden feindlichen Armeen gegenüberstanden.
Die Götzendiener in Mekka sympathisierten dabei mit den Persern, die ebenso Götzen anzubeten pflegten wie sie, während die Byzantiner, die gleich den Muslimen eine offenbarte Schrift für sich beanspruchten, scheinbar als Verlierer aus dem Konflikt mit den Persern hervorgingen.
Der Hochmut und die Ignoranz der Quraischiten verleitete sie dazu, die Muslime zu verspotten und ihnen eine baldige Niederlage vorherzusagen.
Aber die Ayat „doch sie werden nach ihrer Niederlage siegen (3) in wenigen Jahren – Bei Allah ruht die Entscheidung in Vergangenheit und Zukunft -, und an jenem Tage werden sich die Gläubigen freuen (4) Über Allahs Hilfe zum Sieg. Denn Er verleiht den Sieg wem Er will. Und Er ist der Allmächtige, der Allbarmherzige (5) Dies ist ein Versprechen Allahs. Und niemals würde Allah Sein Versprechen brechen, doch die meisten Menschen wissen es nicht (6)“, prophezeiten dann auch den späteren historischen Sieg von Heraklios, als er bei der Schlacht von Issus im Jahre 622 n. Chr. die Perser schlug und im Jahre 624 n. Chr. bis in die Mitte des persischen Reiches vordrang.
Ebenso prophezeiten diese Verse den Sieg der Muslime über die Quraischiten bei der Schlacht von Badr, die etwa neun Jahre nach Offenbarung dieser Ayat im Ramadan des Jahres zwei nach der Hidschra (624 n. Chr.) stattfinden sollte, also zu derselben Zeit als die Römer die Perser schlugen und tief ins Perserreich vordrangen: „und an jenem Tage werden sich die Gläubigen freuen (4) Über Allahs Hilfe zum Sieg. Denn Er verleiht den Sieg wem Er will.“ Somit wurden die arroganten Quraischiten genauso wie die Perser letztlich eines Besseren belehrt und ihr augenscheinlicher Erfolg wandelte sich in eine herbe Niederlage um.
In diesem Sinne muss die Umma die islamische Botschaft der gesamten Welt verkünden. Jedoch kann sie darin nicht erfolgreich sein, wenn sie nicht aufmerksam die politischen Geschehnisse der ungläubigen Staaten verfolgt und sie aus dem Blickwinkel des Islam analysiert. Daher stellt der Erwerb von generellem Wissen über die Weltpolitik im Allgemeinen und die Politik jener Staaten im Besonderen, an welche die Umma die Botschaft herantragen möchte oder sich vor ihnen schützen will, eine islamrechtliche Pflicht dar, die zur Genüge erfüllt werden muss (Fard Kifaya).
Dies wird verständlich, weil das Tragen der islamischen Botschaft in die Welt eine Pflicht verkörpert, genauso wie es eine Pflicht ist, die Umma vor den Plänen der Ungläubigen zu schützen. Diese Pflicht kann nur dann verwirklicht werden, wenn wir die Weltpolitik im Ganzen verstehen und die Politik jener Staaten, die sich im Einflussbereich des Islamischen Staates befinden, genauestens verfolgen.
Hierfür gilt das islamische Rechtsprinzip: Was zur Erfüllung einer Pflicht unabdingbar ist, wird ebenfalls zur Pflicht. Daher ist die politische Betätigung und die Kenntnis der internationalen Politik eine Pflicht, die von den Muslimen zur Genüge erfüllt werden muss.
Weil die Umma islamrechtlich verpflichtet ist, die islamische Botschaft (Da’wa) in die Welt zu tragen, ist es hierzu für die Muslime notwendig, stets die Geschehnisse auf der Welt zu kennen, die Probleme zu begreifen, ein Wissen über die Ziele und die Bevölkerungen der verschiedenen Länder zu haben, aktuelle politische Abläufe zu verfolgen, die politischen Pläne vor allem der aktiven Staaten samt ihrer unterschiedlichen Vorgehensweisen und ihre Beziehungen untereinander zu verstehen sowie ihre diversen politischen Manöver zu durchschauen.
In diesem Zusammenhang gelten die Handlungen des Kalifen mit den anderen Staaten als Teil der Außenpolitik. Daher ist die Umma verpflichtet, die Politik des Regenten mit anderen Staaten zu kennen, um ihn eventuell zur Rechenschaft ziehen zu können. Der Grundsatz: Was zur Erfüllung einer Pflicht unabdingbar ist, wird ebenfalls zur Pflicht bedeutet, dass eine zur Pflicht gewordene Aufmerksamkeit geboten ist, wenn es darum geht, die Interessen der Umma sowohl in der Innen- wie auch in der Außenpolitik zu wahren. In der Realität sind die Betätigung in der Innen- wie auch in der Außenpolitik und die Rechenschaftsforderung von dem Regenten nur in genauer Kenntnis seiner politischen Handlungen möglich. Wenn nun diese Handlungen nicht bekannt sind, so ist auch die Betätigung in der Politik nicht möglich.
Aufgrund dieser dargestellten Tatsachen ist es offensichtlich, dass die politische Betätigung – in der Innen- sowie in der Außenpolitik – eine Pflicht ist, die zur Genüge erfüllt werden muss (Fard Kifaya). Die Muslime befinden sich in einem sündhaften Zustand, falls sie diese Pflicht nicht erfüllen sollten.