Der Kalif vertritt die Umma in Regierung und Herrschaft sowie im Vollzug der Gesetze des islamischen Rechts. Der Islam übertrug der Umma die Regierung und Herrschaft. Sie soll dafür einen Vertreter wählen, der in ihrem Namen diese Aufgabe übernimmt, denn Allah (t.) hat ihr den Vollzug der gesamten Gesetze des Islam verpflichtend auferlegt.
Der Kalif vertritt die Umma in Regierung und Herrschaft sowie im Vollzug der Gesetze des islamischen Rechts. Der Islam übertrug der Umma die Regierung und Herrschaft. Sie soll dafür einen Vertreter wählen, der in ihrem Namen diese Aufgabe übernimmt, denn Allah (t.) hat ihr den Vollzug der gesamten Gesetze des Islam verpflichtend auferlegt.
Nachdem der Kalif von den Muslimen aufgestellt wird, ist er real gesehen der Vertreter der Umma in Angelegenheiten der Regierung und Herrschaft und im Vollzug der Gesetze des islamischen Rechts. Er wird erst dann zum Kalifen, wenn die Umma ihm die Bai’a leistet. Diese Bai’a zum Kalifat macht ihn zu ihrem Vertreter. Ist das Kalifat durch die Bai’a auf ihn übertragen worden, so hat man ihm damit auch die Macht übertragen. Ab nun ist es die Pflicht der Umma, ihm zu gehorchen.
Ein Herrscher wird demzufolge erst dann zum Kalifen, wenn die maßgebenden Meinungs- und Entscheidungsträger der Umma, ihm die rechtmäßige Vollzugsbai’a leisten und zwar aus Wohlwollen und freier Entscheidung. Auch muss er die Vollzugsbedingungen für das Kalifat erfüllen und unmittelbar nach Übernahme der Herrschaft mit der Durchführung der islamischen Gesetze beginnen.
Der Titel, den er trägt, ist „Kalif“, „Imam“ oder „Amir al-Mu’minin“. All diese Bezeichnungen sind in den richtigen Hadithen erwähnt worden bzw. durch den Konsens der Gefährten des Propheten (s.) belegt. Auch wurden die rechtgeleiteten Kalifen damit bezeichnet. Abu Said al-Khudariy berichtet vom Gesandten Allahs (s.), dass er sagte: „Wenn zwei Kalifen die Bai’a geleistet wird, so tötet den letzteren von beiden.“ (Von Muslim überliefert)
Abdullah Ibn Amr Ibn al-As berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s.) sagen hörte: „Wer einem Imam seinen Handschlag und die Frucht seines Herzens gibt […]“ (Von Muslim überliefert)
Und Auf Ibn Malik berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.) sprach: „Die besten unter euren Imamen sind jene, die ihr liebt und die euch lieben, für die ihr betet und die für euch beten.“ (Überliefert von Muslim).
Was den Titel „Amir al-Muminin“ betrifft, so wurde Umar Ibn al-Khattab als erster damit bezeichnet. Auch für die Kalifen nach ihm wurde diese Bezeichnung beibehalten, sowohl in der Zeit der Prophetengefährten als auch danach. Es ist nicht verpflichtend, sich an diese drei Bezeichnungen zu halten. Es können auch andere Bezeichnungen für den Herrscher der Muslime gewählt werden, solange sie in der inhaltlichen Bedeutung mit diesen übereinstimmen. So wären die Bezeichnungen „Herrscher der Muslime“, „Oberhaupt der Muslime“, „Sultan der Muslime“ oder ähnliches durchaus zulässig, solange sie der inhaltlichen Bedeutung nicht widersprechen. Jene Titel hingegen, die eine bestimmte Bedeutung wiedergeben, die den Herrschaftsgesetzen im Islam widerspricht, dürfen keinesfalls benützt werden. Dazu gehören die Bezeichnungen „König“, „Staatspräsident“ oder „Kaiser“, da ihre inhaltliche Bedeutung zu den Gesetzen des Islam im Widerspruch steht.