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Westliche Konzeptionen Das Kopftuchverbot als Teil einer Assimilationspolitik

Seit dem 1. September 2026 gilt in Österreich für muslimische Mädchen unter 14 Jahren ein Kopftuchverbot an Schulen. Für den Fall, dass muslimische Schülerinnen sich widersetzen, sieht Paragraph 43a des Schulunterrichtsgesetzes neben hohen Bußgeldern auch eine Ersatzfreiheitsstrafe für Eltern von bis zu zwei Wochen vor. Der Staat verfolgt damit die widersprüchliche Strategie, einen „Kopftuchzwang“ mit Zwang zu bekämpfen.

Das Kopftuch macht die Existenz von Muslimen in der Gesellschaft erst sichtbar und lässt erkennen, dass sie den Islam praktizieren. Je mehr muslimische Frauen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen, desto deutlicher tritt der Islam in Erscheinung. Aus diesem Grund ist die muslimische Frau mit ihrem Kopftuch die bevorzugte Zielscheibe von Islamgegnern, die mit großem Widerwillen beobachten, wie immer mehr junge Muslimas das Kopftuch tragen, und das in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, in der ein Frauenbild vorherrscht, das von Freizügigkeit geprägt ist. Obwohl das Kopftuch nur eins von zahlreichen islamischen Geboten darstellt, wurde es zum Hauptmerkmal des Islam stilisiert und wird – gerade weil es für den Islam steht – seit Jahrzehnten bekämpft. Opfer dieses Kampfes sind junge muslimische Mädchen, die man in den Schulen demütigt, indem man sie zwingt, ihr Kopftuch gegen ihren Willen abzulegen. Die Bekämpfung des Islam hat somit ein schlimmeres Ausmaß angenommen als bei einem Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Denn im Gegensatz zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen, die selbst entscheiden können, ob sie eine Lehrerstelle antreten, die an ein Kopftuchverbot geknüpft ist, gilt für muslimische Mädchen unter 14 Jahren aufgrund der Bildungspflicht, die für die meisten nur durch einen Schulbesuch erfüllt werden kann, ein unumgänglicher Enthüllungszwang. Sie können der Schule nicht einfach fernbleiben.

Der österreichische Staat unterstellt allen muslimischen Eltern von Mädchen mit Kopftuch, ihre Töchter zum Tragen gezwungen zu haben. Mit seinem Gesetz zum Kopftuchverbot bekämpft er jedoch nicht den Zwang, sondern die islamische Kleidung als Teil des Islam. Denn er differenziert nicht zwischen Mädchen, die das Kopftuch freiwillig tragen, und solchen, die es unfreiwillig anziehen. Ein pauschales Kopftuchverbot bedeutet, dass es alle muslimischen Schülerinnen unter 14 Jahren trifft. Der Staat blendet all die vielen Mädchen aus und verleugnet ihre Existenz, die das Kopftuch aus Überzeugung tragen und aufgrund des Verbots einen Gewissenskonflikt erleben. Der Schulbesuch wird für diese Mädchen zu einer psychischen Tortur, die der Staat ignoriert. Die Öffentlichkeit wird mit der Behauptung getäuscht, es handle sich bei dem Kopftuchverbot um eine Befreiung muslimischer Mädchen. In Wahrheit will man sie in das westliche Frauenbild zwingen, ohne ihnen die Freiheit zu lassen, sich für oder gegen das Kopftuch zu entscheiden. Die Behauptung, muslimische Mädchen vor einem Kopftuchzwang schützen zu wollen, ist ein Widerspruch in sich, solange der Staat selbst Zwang auf die Mädchen ausübt und sie von Lehrern und Schulleitung zwingen lässt, das Kopftuch auszuziehen.

Die antimuslimische Politik Österreichs hat den Grad erreicht, dass der Staat keine Anstrengungen mehr unternimmt, seine feindliche Haltung gegenüber den Muslimen zu verbergen. Er täuscht nicht mehr Neutralität und eine Gleichbehandlung aller Religionen durch Verbannung aller religiösen Kopfbedeckungen an Schulen vor wie bei seinem früheren Versuch eines Kopftuchverbots. Noch im ersten Anlauf im Jahr 2018 hieß es: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt.“ Auch wenn das Gesetz muslimische Mädchen im Fokus hatte, waren in dieser Formulierung alle religiösen Kopfbedeckungen verboten. Das führte damals zu Protesten der Sikhs, da das Verbot auch die religiöse Kopfbedeckung der Sikh-Jungen betraf. Obwohl das Gesetz von 2019 ganz allgemein von religiös geprägter Kleidung sprach, hob es der Österreichische Verfassungsgerichtshof 2020 unter anderem mit der Begründung auf, dass das Gesetz auf das islamische Kopftuch abziele und dadurch Muslime gegenüber anderen Religionsgemeinschaften benachteilige. Darüber hinaus wurde die Verletzung der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern, ihre Kinder nach ihrer religiösen Überzeugung zu erziehen, als Begründung angeführt. Ungeachtet des Urteils aus dem Jahr 2020 hat der Staat seinen Plan zu einem Kopftuchverbot jedoch verbissen weiterverfolgt und diesmal sogar alle anderen Religionen ausgeklammert. Wenngleich Kopfbedeckungen in verschiedenen Religionen üblich sind, geht es aktuell nur noch um die islamische Kopfbedeckung – eine offensichtliche Diskriminierung der Muslime in Österreich gegenüber anderen Religionen. Auf Nachfrage, warum andere religiöse Kopfbedeckungen weiterhin zugelassen seien, stellte die österreichische Kanzleramtsministerin Claudia Bauer die unbelegte Behauptung auf, dass Turban und Kippa nicht so einen großen Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes hätten wie das Kopftuch – was jeder Logik entbehrt. Damit zeigt sie umso mehr, dass der Staat nicht die Benachteiligung von Kindern aktiv bekämpft, sondern den Islam. Im Gesetz zum Kopftuchverbot heißt es nun: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kindeswohls sicherzustellen und insbesondere die Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen zu fördern, ist es Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs untersagt, ein Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt, zu tragen.“ Neben der Tatsache, dass das Verbot einer Kopfbedeckung in der Schule auf muslimische Mädchen zugeschnitten und beschränkt wurde, wurde das Kopftuchverbot verschärft und auf die Zeit der Pubertät ausgeweitet. Galt es 2018 noch bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, wurde es auf das 14. Lebensjahr verlängert. Innerhalb dieser vier Jahre bekommt ein Mädchen für gewöhnlich ihre Periode. Ab diesem Zeitpunkt gilt islamisch die Kopftuchpflicht, von deren Einhaltung muslimische Mädchen durch staatlichen Zwang abgehalten werden. Es ist eine Maßnahme, um Muslime von der Praktizierung des Islam abzuhalten.

Der Staat begründet das Kopftuchverbot mit dem Kindeswohl und der Förderung von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit muslimischer Mädchen – alles konstruierte Scheinargumente. Wie kann pauschal unterstellt werden, das Kindeswohl sei durch das Tragen eines Kopftuchs gefährdet? Ginge es tatsächlich um die Sicherstellung des Kindeswohls, dürfte nicht das Kopftuch als religiöses Kleidungsstück im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, ob ein Mädchen durch Zwang und aus Angst vor Bestrafung durch die Eltern zum Tragen des Kopftuchs gedrängt wurde. Bei diesem Argument müsste also jeder Einzelfall individuell geprüft werden. Und warum sollte eine Kopfbedeckung das Kindeswohl muslimischer Mädchen gefährden, nicht aber das von Sikh-Jungen oder jüdischen Jungen?

Man kann zudem nicht mit Gleichberechtigung argumentieren, gleichzeitig aber muslimische Mädchen und Sikh-Jungen ungleich behandeln, indem man den Mädchen das Recht auf Religionsfreiheit entzieht, den Sikh-Jungen aber gewährt. Es handelt sich nicht um Gleichberechtigung, wenn der Staat ein Verbot erlässt, um in einer bestimmten Religion für Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen zu sorgen, dabei aber andere Religionen wie den Sikh-Glauben oder das Judentum ausklammert, in denen es ebenfalls unterschiedliche Kleidervorschriften für Jungen und Mädchen gibt. Das Scheinargument der Gleichberechtigung legt offen, dass es dem österreichischen Staat um eine gezielte Bekämpfung des Islam geht.

Die Begründungen zum Kopftuchverbot mögen für den einen oder anderen plausibel erscheinen, jedoch nur, weil der Staat sich die üblichen Vorurteile gegen den Islam zunutze macht und zur Grundannahme erhebt, nämlich dass alle muslimischen Mädchen zum Kopftuch gezwungen werden. Nur so kann er sein Argument der Selbstbestimmung einbringen. Entgegen diesem Klischee tragen zahlreiche muslimische Mädchen das Kopftuch jedoch freiwillig und weigern sich, es trotz des Kopftuchverbots auszuziehen. Indem sie sich dem Verbot widersetzen, zeigen sie, dass der Staat mit seiner vorurteilsbehafteten Grundannahme unrecht hat. Das Kopftuchverbot fördert in Wahrheit nicht die Selbstbestimmung, sondern entzieht allen Mädchen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Verbot und Selbstbestimmung stehen in einem klaren Widerspruch, denn ein Verbot bedeutet, dass kein Mädchen unter 14 Jahren noch selbst bestimmen darf. Vielmehr ist es der Entzug von Selbstbestimmung.

Wenn der Staat darüber hinaus mit der Förderung der Sichtbarkeit von muslimischen Mädchen argumentiert, so wird damit das Kopftuchverbot als Teil einer Assimilationspolitik entlarvt. Muslimische Mädchen sollen sich optisch der Mehrheitsgesellschaft anpassen und nicht als Muslimas in Erscheinung treten, um in der Gesellschaft „sichtbar“ sein und am Leben teilhaben zu können. Das Kopftuchverbot baut ausschließlich auf dem Klischee der unterdrückten muslimischen Frau auf. Die Realität widerspricht jedoch dem Bild, dass der Staat von Muslimas entwirft. Wären muslimische Mädchen mit Kopftuch an Schulen nicht „sichtbar“, wären muslimische Frauen mit Kopftuch nicht so zahlreich in der Berufswelt vertreten.

Alle Muslime – nicht nur in Österreich – dürfen keinesfalls schweigen oder das Kopftuchverbot zur Normalität werden lassen, an das sich Muslime gewöhnen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Konsequenzen des Kopftuchverbots weitreichend sind. Es verbietet muslimischen Mädchen explizit, den Islam zu praktizieren. Darüber hinaus versetzt es praktizierende muslimische Lehrer in die Situation, muslimische Mädchen aufzufordern, das Kopftuch auszuziehen. Eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch wäre dann gezwungen, ein muslimisches Mädchen zu ermahnen, sein Kopftuch abzulegen – eine paradoxe Vorstellung. Das Kopftuchverbot ist in jeglicher Hinsicht ein Angriff auf die Muslime und den Islam. Die Sorge des Staates um muslimische Mädchen ist nur ein Vorwand, um letztlich bessere Voraussetzungen für ihre Assimilation zu schaffen.