„Hat sich Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb gegen das osmanische Kalifat erhoben und war er eine Ursache für dessen Niedergang?“
Presseverlautbarung
Die Rebellion von Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb und der saudischen Königsfamilie gegen das osmanische Kalifat
(Übersetzt)
Sehr geehrte Administration der Website „Der Islam – Frage und Antwort“,
as-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatu -llāhi wa-barakātuhu.
Sie haben auf Ihrer Website eine Antwort auf die Frage mit dem Titel „Hat sich Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb gegen das osmanische Kalifat erhoben und war er eine Ursache für dessen Niedergang?“ veröffentlicht. In dieser Antwort wurde aus dem Buch „Wie das Kalifat zerstört wurde“ des ehrenwerten Gelehrten Scheich ʿAbd al-Qadīm Zallūm zitiert. Wir haben in Ihren Ausführungen einige wesentliche Punkte festgestellt, die einer dringend notwendigen Klärung bedürfen. Wir hoffen, dass Sie unsere Anmerkungen zu dieser Antwort freundlicherweise auf Ihrer Seite veröffentlichen. Möge Allah (t) Sie in unserem Namen reichlich belohnen.
Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Ein vortreffliches, gesegnetes Lob, welches die Himmel, die Erde und das, was darüber hinausgeht, erfüllt. Mögen der Frieden und der Segen Allahs auf demjenigen ruhen, der als Barmherzigkeit für die Welten entsandt wurde, Muḥammad bin ʿAbdullāh, sowie auf seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die ihn unterstützten und ihm auf gütige Weise bis zum Tag des Jüngsten Gerichts folgen. Um mit unserem Anliegen fortzufahren:
Auf der Website „Der Islam – Frage und Antwort“, wurde unter der Aufsicht von Scheich Muḥammad Ṣāliḥ al-Munaǧǧid folgende Antwort auf eine Frage veröffentlicht:
[Frage: Hat sich Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb gegen das osmanische Kalifat erhoben und war er eine Ursache für dessen Niedergang? Manche Menschen verleumden Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb – möge Allah ihm gnädig sein – und beschuldigen ihn, gegen das osmanische islamische Kalifat und den Kalifen der Muslime Krieg geführt zu haben, weshalb er ein Feind der Muslime sei. Um dieses Thema ranken sich viele Kontroversen – entspricht dies also der Wahrheit? Wie kann jemand den amīr der Muslime bekämpfen, obwohl der Kalif betet, die zakāh entrichtet und dergleichen? Es wird auch behauptet, er habe mit der britischen Armee kollaboriert und an deren Seite gegen die Muslime gekämpft. Bitte geben Sie mir eine detaillierte Antwort zu diesem historischen Sachverhalt und klären Sie mich über die Wahrheit auf. Wem können wir Glauben schenken?] (Ende der Frage)
Wir werden die auf Ihrer Seite veröffentlichte Antwort auf diese Frage im Folgenden Absatz für Absatz darlegen, sie detailliert prüfen und im Einklang mit dem, was Allah (t) uns aufgetragen hat, kommentieren. Wir bitten den Erhabenen, die Wahrheit durch unsere Worte offenzulegen, uns die Wahrheit als Wahrheit erkennen zu lassen, damit wir ihr folgen, und das Falsche als falsch erkennen zu lassen, damit wir es meiden. O Allah, āmīn.
Der erste Absatz der Antwort lautet:
[Scheich ʿAbd al-ʿAzīz Āl ʿAbd al-Laṭīf sagte: „Einige Gegner der salafitischen daʿwa behaupten, Imām Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb habe sich gegen das osmanische Kalifat erhoben. Er habe dadurch die Gemeinschaft gespalten und die Pflicht zum Gehorsam verletzt.“ („Behauptungen der Gegner der daʿwa von Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb“, S. 233)
Weiter sagte er, ʿAbd al-Qadīm Zallūm behaupte, dass „die Wahhabiten durch das Aufkommen ihrer Botschaft eine Ursache für den Niedergang des Kalifats waren.“ Zallūm schreibt: „Die Wahhabiten hatten ein Gebilde innerhalb des islamischen Staates errichtet, das von Muḥammad bin Saʿūd und später von ʿAbd al-ʿAzīz angeführt wurde. Die Briten versorgten sie mit Waffen sowie Geld. So angetrieben, rissen sie auf einer doktrinären Basis islamische Ländereien, die unter der Autorität des Kalifats standen, an sich. Das heißt, sie erhoben das Schwert gegen den Kalifen und bekämpften die islamische Armee – die Armee des Führers der Gläubigen (amīr al-muʾminīn) –, angestachelt und unterstützt von den Briten.“ („Wie das Kalifat zerstört wurde“, S. 10)
Bevor wir jedoch auf den Vorwurf der Rebellion eingehen, ist es angebracht, sich an die Überzeugungen des Imāms bezüglich des Gehorsams zu erinnern. Er glaubte an die Pflicht, den Anführern der Muslime – seien sie rechtschaffen oder sündhaft – zu hören und zu gehorchen, solange sie keinen Ungehorsam gegenüber Allah anordnen. Denn Gehorsam gibt es nur im Guten. In einem Brief an die Bevölkerung von Al-Qaṣīm schrieb der Imām: „Ich betrachte es als verpflichtend, den Anführern der Muslime, ob rechtschaffen oder unmoralisch, zu hören und zu gehorchen, solange sie keinen Ungehorsam gegenüber Allah befehlen. Wem das Kalifat übertragen wurde, nachdem die Menschen sich auf ihn geeinigt haben, mit ihm zufrieden waren oder durch sein Schwert besiegt wurden, bis er Kalif wurde, dem muss gehorcht werden, und es ist verboten, sich gegen ihn zu erheben.“ („Gesammelte Schriften des Scheichs“, 5/11)
Er sagte auch: „Die dritte Grundlage: Es gehört zur vollkommenen Gemeinschaft, demjenigen zu hören und zu gehorchen, der über uns herrscht, selbst wenn es ein abessinischer Sklave wäre.“ („Die gesammelten Schriften des Scheichs“, (1/394) via „Die Behauptungen der Gegner“, S. 233-234)] (Ende des ersten Absatzes)
Wir werden die folgenden Aspekte dieser Fatwā nun analytisch untersuchen:
Erstens: Die Verpflichtung, dem Kalifen zu hören und zu gehorchen.
Zweitens: Das strikte Verbot, sich gegen den Kalifen zu erheben. Wir analysieren die Meinung des Scheichs für den Fall, dass der Kalif eine Sünde anordnet, und stellen dies dem ḥadīṯ gegenüber, der eine bewaffnete Auflehnung nur bei offenkundigem Unglauben (kufr bawāḥ) erlaubt.
Drittens: Das Versäumnis der Fatwa, die Pflicht zur Einheit des islamischen Staates und das Verbot der baiʿa an mehr als einen Kalifen zur selben Zeit zu thematisieren.
Dieser Absatz zitiert eine Meinung über die Verpflichtung, den Herrschern der Muslime – seien sie rechtschaffen oder unmoralisch – zu hören und zu gehorchen, solange sie keine Sünde anbefehlen. Es steht außer Frage, dass diese Aussage ein Argument gegen Scheich bin ʿAbd al-Wahhāb ist und keines für ihn. Aus seinem eigenen Munde klagen wir ihn an: Er erließ eine Fatwā, die das Rebellieren gegen den Kalifen für verboten erklärte, um anschließend genau dies zu tun! Die historischen Details belegen glasklar, dass er gegen das Kalifat vorging, bis seine Feldzüge Ḥomṣ und Aleppo erreichten. Er rebellierte im Irak, in Kuwait und an anderen Orten, die über die eingesetzten Statthalter (wulāt) unter der direkten, legitimen Kontrolle des Kalifen standen.
Zweitens fällt auf, dass in der Fatwā zwar der fehlende Gehorsam bei der Anordnung einer Sünde erwähnt wird. Es fehlt jedoch die entscheidende theologische Differenzierung: Die bloße Anordnung einer Sünde erlaubt noch lange keine bewaffnete Rebellion. Befiehlt ein Herrscher eine Sünde, darf ihm in dieser speziellen Sache nicht gehorcht werden. Der Prophet (s) sagte:
»لاَ طَاعَةَ فِي مَعْصِيَةِ اللَّهِ إِنَّمَا الطَّاعَةُ فِي الْمَعْرُوفِ«
„Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem Geschöpf im Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer.“[Al-Albānī]
Ein bewaffneter Aufstand gegen ihn bleibt jedoch strengstens verboten, es sei denn, er zeigt offenkundigen kufr, für den es einen klaren Beweis von Allah (t) gibt. Muslim überliefert von ʿAuf bin Mālik, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
»خِيَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُحِبُّونَهُمْ وَيُحِبُّونَكُمْ، وَيُصَلُّونَ عَلَيْكُمْ وَتُصَلُّونَ عَلَيْهِمْ، وَشِرَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُبْغِضُونَهُمْ وَيُبْغِضُونَكُمْ، وَتَلْعَنُونَهُمْ وَيَلْعَنُونَكُمْ«
„Die besten eurer Imāme sind jene, die ihr liebt und die euch lieben, für die ihr betet und die für euch beten. Und die schlechtesten eurer Imāme sind jene, die ihr hasst und die euch hassen, die ihr verflucht und die euch verfluchen.“
Es wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, sollen wir sie dann nicht mit dem Schwert bekämpfen?“ Er antwortete:
«لاَ، مَا أَقَامُوا فِيكُمُ الصَّلاَةَ، وَإِذَا رَأَيْتُمْ مِنْ وُلاَتِكُمْ شَيْئًا تَكْرَهُونَهُ فَاكْرَهُوا عَمَلَهُ، وَلاَ تَنْزِعُوا يَدًا مِنْ طَاعَةٍ»
„Nein, solange sie das Gebet unter euch verrichten. Wenn ihr an euren Herrschern etwas seht, das ihr verabscheut, dann verabscheut ihre Tat, aber entzieht eure Hand nicht dem Gehorsam.“
Dies ist eine unmissverständliche Beschreibung der guten und der schlechten Imāme. Ebenso unmissverständlich ist das Verbot, sie zu bekämpfen, solange sie den dīn implementieren, denn die Verrichtung des Gebets steht hier stellvertretend für die Errichtung des dīn und die Herrschaft nach ihm. Al-Buḫārī überliefert von Ǧunāda bin Abī Umaiya: „Wir traten bei ʿUbāda bin aṣ-Ṣāmit ein, als er krank war. Wir sagten: ‚Möge Allah dich heilen. Wirst du uns einen ḥadīṯ erzählen, den du vom Propheten (s) gehört hast und durch den Allah dich profitieren lässt?‘ Er sagte: ‚Der Prophet (s) rief uns, und wir leisteten ihm den Treueid (baiʿa)… dass wir in der Leichtigkeit und in der Erschwernis, in unserer Freude und in unserem Widerwillen hören und gehorchen, und (selbst) wenn andere uns vorgezogen werden, und dass wir den Befugten die Herrschaft nicht streitig machen, es sei denn, wir sehen einen offenkundigen kufr (bawāḥ), für den wir einen Beweis von Allah haben.‘“
Darüber hinaus ignorieren die zitierten fatāwā ein weiteres, höchst relevantes Thema: Die absolute Pflicht zur Einheit der Muslime unter dem Banner eines einzigen islamischen Staates. Es ist strikt verboten, dass es zwei Kalifen in der Umma gibt. Niemand darf sich abspalten, und kein Stammesführer darf sich vom islamischen Staat lossagen, um eine unabhängige Entität zu gründen und den rechtmäßigen Staat der Muslime zu bekämpfen.
Betrachten wir die Aussage von Scheich bin ʿAbd al-Wahhāb über das Gehorchen gegenüber demjenigen, auf den sich die Menschen geeinigt haben, mit dem sie zufrieden sind „und durch dessen Schwert sie besiegt wurden“. Die Problematik liegt in der unzulässigen Verknüpfung von militärischer Unterwerfung mit der Zufriedenheit des Volkes. Es wird so dargestellt, als sei die gewaltsame Eroberung durch das Schwert eine Bedingung für die Pflicht zum Gehorsam. Eine solche Bedingung existiert bei der baiʿa für das Kalifat nicht und findet sich in keinem ḥadīṯ des Propheten (s). Die Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten basiert im Islam nicht auf schwertgestützter Dominanz oder Unterdrückung. Vielmehr ist die baiʿa ein Vertrag des gegenseitigen Einverständnisses zwischen der Umma und dem Herrscher, der auf Konsens und freier Wahl beruht.
In den Ṭabaqāt von Ibn Saʿd wird berichtet, dass ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb (r) sagte: „ʿAbdullāh bin ʿUmar sagte: ‚Als sie sich berieten, rief mich ʿUṯmān ein oder zwei Mal, um mich an ihrer Beratung zu beteiligen. Bei Allah, ich wollte nicht daran teilnehmen, da ich wusste, es würde so kommen, wie mein Vater es mir prophezeit hatte – und bei Allah, er sprach stets die Wahrheit. Als ʿUṯmān jedoch darauf bestand, sagte ich: ‚O Menschen, begreift ihr nicht, dass ihr einen amīr wählt, während der amīr al-muʾminīn noch unter euch weilt?‘ Nachdem ich das gesagt hatte, fühlte es sich an, als hätte ich ʿUmar aus dem Grab erweckt. Er (ʿUmar) sagte dann: ‚Seid geduldig. Und falls mir etwas zustößt, soll Ṣuhaib euch für drei Nächte im Gebet leiten. Dann einigt euch in dieser Angelegenheit untereinander. Und wer sich selbst ohne die Beratung der Muslime zu einem Anführer über euch macht, dem schlagt den Kopf ab.‘‘“
Ebenfalls in den Ṭabaqāt von Ibn Saʿd wird berichtet, dass ʿUmair bin Saʿd (r), dem ʿUmar (r) Ḥomṣ anvertraut hatte, zu sagen pflegte: „Wahrlich, der Islam ist ein unüberwindbarer Wall und ein fest verschlossenes Tor. Der Wall des Islam ist die Gerechtigkeit, und sein Tor ist die Wahrheit. Der Islam wird ein unüberwindbarer Wall bleiben, solange die Autorität stark ist. Die Stärke der Autorität liegt jedoch nicht im Töten mit dem Schwert oder im Schlagen mit der Peitsche, sondern im Richten nach der Wahrheit und dem Handeln nach Gerechtigkeit.“
Was die absolute Pflicht zur Einheit der Muslime unter einem einzigen Kalifen betrifft, so überliefert Muslim im Buch der Herrschaft (ebenso wie An-Nasāʾī, Abū Dāwūd, Ibn Māǧa und Aḥmad) von ʿAbd ar-Raḥmān bin ʿAbd Rabb al-Kaʿba: „Ich betrat die Moschee, und ʿAbdullāh bin ʿAmr bin al-ʿĀṣ saß im Schatten der Kaaba, während sich die Menschen um ihn versammelt hatten. Ich näherte mich und setzte mich zu ihm. Er sagte: ‚Wir waren mit dem Propheten (s) auf einer Reise… [bis er sagte:] Wer dem Feuer entrinnen und in das Paradies eintreten möchte, dessen Tod soll ihn ereilen, während er an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und er soll den Menschen das bringen, was er selbst gerne von ihnen empfangen würde. Wer einem Imām den Treueid (baiʿa) leistet und ihm den Handschlag und die Frucht seines Herzens gibt, der soll ihm gehorchen, wenn er dazu in der Lage ist. Kommt dann ein anderer und will ihm die Herrschaft streitig machen, so schlagt dem anderen den Nacken ab.‘“
Muslim überliefert von ʿArfaǧa: „Wer zu euch kommt, während eure Angelegenheit unter einem einzigen Mann vereint ist, und euren Zusammenhalt spalten oder eure Gemeinschaft trennen will, den tötet.“
Und Muslim überliefert im Buch der Herrschaft von Abū Saʿīd al-Ḫudrī, dass der Prophet (s) sagte:
»إِذَا بُويِعَ لِخَلِيفَتَيْنِ فَاقْتُلُوا الْآخَرَ مِنْهُمَا«
„Wenn zwei Kalifen der Treueid geleistet wird, so tötet den letzten von ihnen.“
Diese glasklare Anweisung richtet sich an alle Muslime. Es darf niemals mehr als einen Kalifen geben. Dies ist ein eindeutiger textlicher Beweis für das Verbot von zwei Kalifen und die Pflicht zur absoluten Einheit.
Wenn jemand dem Kalifen auf einem bestimmten Stück Land die Herrschaft streitig macht und verkündet, er werde sich seiner Autorität nicht unterwerfen, sondern dort seine eigene Herrschaft errichten, dann erhebt er sich faktisch selbst zum Imām über die Muslime. Er tritt an die Stelle des Kalifen, selbst wenn er diesen Titel nicht offen führt. Die Ernennung von Statthaltern (wulāt) und Beamten (ʿummāl) ist die ureigenste Aufgabe und Verantwortung des Kalifen. Der Prophet (s) ernannte seine Beamten selbst, und diese Praxis wurde von den rechtgeleiteten Kalifen fortgesetzt. Es ist daher islamrechtlich inakzeptabel, dass sich ein Stamm vom islamischen Staat lossagt, sich selbst einen Herrscher wählt und dieser dann Ländereien aus der Autorität des Kalifats reißt. Das ist zweifellos das Verhalten von jemandem, der sich selbst als Kalif der Muslime betrachtet.
Betrachten wir als Bestätigung für diese Vorkommnisse saudische Aufzeichnungen über die Beziehung zu Aš-Šām: „Die Quellen aus Naǧd deuten darauf hin, dass der Imām ʿAbd al-ʿAzīz bin Muḥammad im Jahr 1208 n. H. (1793 n. Chr.) einen Teil seiner Streitkräfte nach Dūmat al-Ǧandal an den Randgebieten von Aš-Šām entsandte, um dessen Einwohner zu bekämpfen. Dies geschah möglicherweise, um die Stärke der Osmanen in Aš-Šām zu testen. Im Jahr 1212 n. H. (1797 n. Chr.) führte Ḥaǧīlān bin Ḥamad, der amīr von al-Qaṣīm, eine Armee der Qaṣīm-Familie an, die das Ṭarāf-Tal angriff. Zahlreiche Männer wurden getötet, ihr Eigentum und ihre Gelder wurden geplündert. Diese Feldzüge ermöglichten es, die Prinzipien der Reformaufrufe in der Region zu verbreiten und die zakāh von den Einwohnern einzutreiben. Im Jahr 1218 n. H. trafen sechs mit Riyal beladene Kamele von den Beduinen aus Aš-Šām ein. Daraus lässt sich schließen, dass die Bewohner der Beduinengebiete in Aš-Šām nun unter der politischen und religiösen Autorität von Dirʿīya (der Hauptstadt der Saudis) standen, und nicht mehr unter der der Statthalter von Aš-Šām.“ („Desert Warrior Encyclopedia“) [Ende des Zitats]
Wir sehen hier deutlich: Die zakāh, die zuvor im Namen des Kalifen an die Statthalter von Aš-Šām entrichtet wurde, ging nun nach Dirʿīya. Ist das etwas anderes als das Handeln von jemandem, der sich selbst als Kalif der Muslime sieht? Gibt es einen klareren Beweis dafür, dass sie dem Kalifen seine Ländereien, seine Aufgaben und seine Befugnisse gewaltsam entrissen?
Von ʿArfaǧa wird überliefert, dass der Prophet (s) sagte:
»إِنَّهُ سَتَكُونُ هَنَاتٌ وَهَنَاتٌ، فَمَنْ أَرَادَ أَنْ يُفَرِّقَ أَمْرَ هَذِهِ الْأُمَّةِ وَهي جَمِيعٌ، فَاضْرِبوهُ بِالسَّيْفِ كائناً مَنْ كَانَ«
„Es werden wahrlich bald schlimme Dinge und Unruhen auftreten. Wer die Angelegenheiten dieser Umma spalten will, während sie geeint ist, den schlagt mit dem Schwert, wer auch immer er sei.“[Muslim]
Imām an-Nawawī schreibt in seinem Kommentar zu Ṣaḥīḥ Muslim: „Wird einem Kalifen der Treueid geleistet, nachdem einem anderen Kalifen bereits der Treueid geleistet wurde, so ist die baiʿa für den Ersten gültig und muss erfüllt werden. Die baiʿa für den Zweiten ist nichtig. Es ist verboten, sie zu erfüllen, und es ist ihm verboten, sie überhaupt einzufordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob diejenigen, die den Vertrag mit dem Zweiten schlossen, von dem ersten Vertrag wussten oder nicht. Und es spielt keine Rolle, ob sie sich in zwei verschiedenen Ländern befanden oder in einem, oder ob der eine im Land des separierten Imāms war und der andere nicht… Und die Gelehrten sind sich einig, dass es nicht erlaubt ist, in einer Epoche für zwei Kalifen (gleichzeitig) einen Vertrag abzuschließen, ganz gleich, ob die Stätte des Islam (dār al-islām) weitläufig ist oder nicht.“
Man beachte An-Nawawīs Aussage: „…ob sie sich in zwei verschiedenen Ländern befanden oder in einem.“ Das bedeutet: Selbst, wenn wir um des Arguments willen akzeptieren würden, dass die abgelegene Region des Naǧd zu jener Zeit nicht unter der direkten Kontrolle des Kalifatsstaates stand, bliebe es dennoch verboten, dort einem neuen Kalifen den Treueid zu leisten. Die Gelehrten sind sich darin absolut einig. Und dennoch gibt es heute Stimmen, die versuchen, die Abspaltung der Wahhabiten vom Kalifat zu rechtfertigen.
Zur absoluten Pflicht der Muslime, sich unter der Autorität eines einzigen amīr al-muʾminīn zu sammeln, überliefert Imām Muslim im Buch über den ǧihād (ebenso wie At-Tirmiḏī, Abū Dāwūd, Ibn Māǧa, Aḥmad und Ad-Dārimī) von Sulaimān bin Buraida: „Wenn der Gesandte Allahs (s) jemanden zum Kommandanten über eine Armee oder einen Trupp ernannte, ermahnte er ihn eindringlich, Allah zu fürchten und zu den Muslimen, die bei ihm waren, gütig zu sein. Er pflegte zu sagen: ‚Kämpft im Namen Allahs und auf dem Weg Allahs. Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben. Führt den Krieg, unterschlagt nichts von der Beute, brecht keine Verträge, verstümmelt nicht und tötet keine Kinder. Wenn du auf deine Feinde aus den Reihen der Polytheisten triffst, so lade sie zu drei Dingen ein. Wenn sie auch nur auf eines davon eingehen, so akzeptiere es von ihnen und halte dich davon zurück, ihnen Schaden zuzufügen. Lade sie (zuerst) zum Islam ein; wenn sie dir folgen, so akzeptiere es von ihnen und halte dich vom Kampf gegen sie zurück. Dann fordere sie auf, aus ihren Ländereien in das Gebiet der Auswanderer (dār al-muhāǧirīn) überzusiedeln, und teile ihnen mit, dass sie, wenn sie dies tun, alle Privilegien und Pflichten der Auswanderer haben werden. Wenn sie sich weigern überzusiedeln, teile ihnen mit, dass sie den Status von muslimischen Beduinen haben werden. Sie werden den Geboten Allahs unterliegen wie andere Muslime auch, aber sie werden keinen Anteil an der Kriegsbeute oder am faiʾ erhalten, es sei denn, sie kämpfen tatsächlich gemeinsam mit den Muslimen. Wenn sie sich weigern, den Islam anzunehmen, fordere von ihnen die ǧizya. Wenn sie sich bereit erklären zu zahlen, akzeptiere es von ihnen und halte deine Hände zurück. Wenn sie sich jedoch weigern, die Steuer zu zahlen, ersuche Allahs Hilfe und bekämpfe sie…‘“
Der Prophet (s) befahl den militärischen Angriff auf jedes Land, das sich weigerte, sich der Autorität der Muslime zu unterwerfen. Er bekämpfte sie, unabhängig davon, ob die Einwohner Muslime oder Nichtmuslime waren – mit der einzigen Einschränkung, dass das Töten der Einwohner verboten war, wenn diese Muslime waren. Al-Buḫārī überliefert in seinem Buch über den Gebetsruf von Anas bin Mālik: „Wenn der Prophet (s) mit uns ausrückte, um ein Volk zu bekämpfen, griff er niemals vor dem Morgen an. Er wartete ab: Wenn er den Gebetsruf (aḏān) hörte, hielt er sich von ihnen zurück. Hörte er keinen Gebetsruf, so griff er sie an.“ Imām Aḥmad überliefert in seinem Musnad: „Wenn der Prophet (s) einen Trupp entsandte, pflegte er zu sagen: ‚Wenn ihr eine Moschee seht oder den aḏān hört, so tötet niemanden.‘“
Der Gebetsruf und die Moschee sind Zeichen des Islam. Dass ein Land von Muslimen bewohnt wurde, verhinderte jedoch nicht, dass es angegriffen und bekämpft wurde, wenn es sich der islamischen Autorität politisch widersetzte. Solche Gebiete wurden als dār al-ḥarb oder dār al-kufr betrachtet. Selbst wenn dort islamische Rituale praktiziert wurden, standen sie nicht unter der politischen Kontrolle und Sicherheit des Islam. Daher wurden sie angegriffen, bis sie unter die Kontrolle des islamischen Staates fielen und in dessen Staatskörper fest eingegliedert wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Angelegenheit geht weit über eine einfache „Abspaltung“ hinaus. Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb hatte nicht das geringste Bestreben, sich in den Staatskörper des islamischen Staates einzufügen. Er machte dem Kalifen dessen Autorität auf Allahs Erde streitig – eine Autorität, die zwingend die Unterwerfung unter einen einzigen Kalifen erfordert. Er war fest entschlossen, die Einheit der Muslime und ihrer Ländereien zu zerstören. Er installierte mit ʿAbd al-ʿAzīz bin Muḥammad bin Saʿūd (und später dessen Sohn Saʿūd) einen neuen Herrscher, der die Autorität des Kalifen offen ablehnte. Sie rissen islamische Ländereien an sich und weiteten ihre Rebellion bis nach Ḥomṣ und Aleppo aus. Sie gaben sich nicht einmal damit zufrieden, einem eigenen Kalifen in einer abgelegenen Wüstenregion zu huldigen – sie griffen das Kalifat direkt in seinen Kernlanden an!
Aus islamrechtlicher Betrachtungsweise handelte es sich bei dem von ʿAbd al-ʿAzīz errichteten Gebilde um eine Provinz (wilāya), die sich der Autorität des Kalifats widersetzte. Das osmanische Kalifat hatte das unbestreitbare islamische Recht, diesen Aufstand militärisch niederzuschlagen. Da ʿAbd al-ʿAzīz und sein Sohn Saʿūd sich dem Kalifat nicht beugten und stattdessen ein eigenes Regime in den islamischen Ländern etablierten, fielen sie exakt unter die Warnung des Propheten (s), die bei Muslim überliefert ist:
»مَنْ أَتَاكُمْ وَأَمْرُكُمْ جَمِيعٌ عَلَى رَجُلٍ وَاحِدٍ يُرِيدُ أَنْ يَشُقَّ عَصَاكُمْ أَوْ يُفَرِّقَ جَمَاعَتَكُمْ فَاقْتُلُوهُ«
„Wer zu euch kommt, während eure Angelegenheit unter einem einzigen Mann vereint ist, und euren Zusammenhalt spalten oder eure Gemeinschaft trennen will, den tötet.“
Sowie unter den ḥadīṯ:
»إِذَا بُويِعَ لِخَلِيفَتَيْنِ فَاقْتُلُوا الْآخَرَ مِنْهُمَا«
„Wenn zwei Kalifen der Treueid geleistet wird, so tötet den letzten von ihnen.“
Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r) sagte, wie bei al-Bayhaqī überliefert: „Es ist nicht erlaubt, dass es zwei Herrscher über die Muslime gibt. Denn wenn dies geschieht, werden sich ihre Befehle und Urteile unterscheiden, ihre Gemeinschaft wird sich spalten und sie werden untereinander streiten. Dann wird die Sunna verlassen, die bidʿa (Neuerung) tritt zutage und die fitna (Zwietracht) wird groß. Dies bringt für niemanden etwas Gutes.“
Diese Beweistexte, die mehr als einen Herrscher verbieten, sind absolut. Sie gelten in jedem Fall, auch wenn Gebiete in der islamischen Welt weit voneinander entfernt und für die Zentrale schwer erreichbar sind. Die Texte verbieten den Treueid an einen zweiten Herrscher kategorisch und fordern die Tötung des Spalters, wo immer er sich auch befinden mag!
Der zweite Abschnitt aus der Antwort der Website „Der Islam – Frage und Antwort“ lautet:
[Scheich ʿAbd al-ʿAzīz Āl ʿAbd al-Laṭīf sagt: „Nach dieser kurzen Übersicht (…) stellen wir hier eine wichtige Frage: Stand der Naǧd, das Ursprungsland dieses Aufrufs und der Ort seiner Gründung, überhaupt unter der Kontrolle des osmanischen Kalifatsstaates?“ Dr. Ṣāliḥ al-ʿAbūd antwortet darauf: „Insgesamt hat der Naǧd unter dem osmanischen Kalifat keinerlei Autorität erfahren. Es wurden dort weder osmanische Gesetze angewandt, noch gab es die Präsenz eines osmanischen Statthalters (wālī). Ebenso fehlte der Schutz des osmanischen Kalifats vor dem Aufruf von Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb… Der Staat der Osmanen war seit Beginn des elften Jahrhunderts in 32 Provinzen (wilāyāt) unterteilt, darunter 14 arabische, in denen der Naǧd nicht eingeschlossen war…“ Dr. ʿAbdullāh al-ʿUṯaimīn sagt: „Wie dem auch sei, der Naǧd wurde vor dem Aufruf von Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb nie als unter dem direkten Einfluss der Osmanen stehend betrachtet… Die Kriege zwischen den Ländereien des Naǧds und der Kampf zwischen seinen verschiedenen Stämmen blieben konstant und andauernd in einer brutalen Weise.“ Es folgt ein Zitat von Scheich ʿAbd al-ʿAzīz bin ʿAbdullāh bin Bāz: „Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb hat sich nach meinem Wissen nicht gegen den Kalifatsstaat erhoben. Es gab keine Präsidentschaft oder imāra der Türken im Naǧd, sondern lediglich kleine Emirate und verstreute Dörfer mit einem autonomen amīr für jedes Dorf… Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb rebellierte nicht gegen den Kalifatsstaat, sondern gegen die korrupten Zustände in seinem eigenen Land.“ Auch Dr. ʿAǧīl an-Našmī wird zitiert: „Der Kalifatsstaat blieb stumm, und es gab keinerlei Initiativen oder Zurückweisungen, selbst unter seinen vier aufeinanderfolgenden osmanischen Sultanen während der Lebenszeit des Scheichs.“] (Ende des zweiten Absatzes)
Unsere Antwort darauf: Erneut ignoriert die Antwort die islamrechtlichen Belege, die diesbezüglich ergangen sind. Jeder islamische Gelehrte oder muǧtahid muss das richtige Verhalten gegenüber dem islamischen Kalifatsstaat kennen. Zudem wird die historische Tatsache völlig ausgeblendet, dass die Wahhabiten und die Sauds tief im Kerngebiet des Kalifatsstaates rebellierten und ihre Feldzüge bis nach Aš-Šām ausdehnten.
Als arabische Stämme zur Zeit des ersten rechtgeleiteten Kalifen, Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r), gegen den Kalifatsstaat rebellierten, sich seiner Autorität entzogen und sich weigerten, die zakāh zu zahlen, bekämpfte Abū Bakr sie. Er entsandte Heere, bis sie sich seiner Herrschaft wieder unterwarfen. Niemand akzeptierte damals das Argument, sie dürften sich der Autorität des Staates entziehen und einen Staat im Staate bilden!
Glauben die Antwortenden – vertreten durch Ṣāliḥ al-ʿAbūd, Scheich al-ʿUṯaimīn und andere – ernsthaft, das islamische Recht erlaube es, sich von der Zentralmacht abzuspalten, nur weil man sich außerhalb direkter administrativer Grenzen befindet? Ist es gerechtfertigt, eine eigene Autorität zu gründen und diese dann gewaltsam auf Provinzen wie Aš-Šām, den Irak, Mekka und Medina auszudehnen, die fest in der Hand des Kalifats waren? Oder sollten wir dies nicht eher als das bezeichnen, worum es sich tatsächlich gehandelt hat: einen bewaffneten Aufstand, um die Macht an sich zu reißen?
Selbst wenn wir das Argument zulassen, dass der Naǧd nicht den direkten Schutz des Kalifatsstaates genoss: Definiert sich die Unterwerfung unter den rechtmäßigen islamischen Herrscher etwa nur über den Erhalt von Sozialleistungen und staatlichem Schutz? Auch wenn der islamische Staat zu jener Zeit an Schwäche litt, rechtfertigt dies islamrechtlich keine Rebellion! Die korrekte Pflicht wäre es gewesen, die Säulen des Staates zu stärken und die Menschen in den Außenbezirken zur Loyalität gegenüber der bestehenden Autorität zu erziehen. Würden wir etwa das Verhalten der ḫawāriǧ (wie die Ṣufrīya) rechtfertigen, die sich im Maghreb von den Umaiyaden abspalteten, nur weil die Kommunikation nach Aš-Šām schlecht war? Wenn wir die Abspaltung eines jeden Stammesführers rechtfertigen würden, würden wir damit die Einheit der islamischen Umma zerstören und ihre Kraft gravierend schwächen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Autorität des Kalifen abgelegene Gebiete unmittelbar und lückenlos erfasst, damit sie als unter seiner Herrschaft stehend gelten. Eine Region gilt auch dann als unter seiner Herrschaft stehend, wenn sie nur indirekt mit ihm in Verbindung steht – etwa über benachbarte Statthalter und umarāʾ, die der Kalif ernannt hat, um die Angelegenheiten der Menschen gemäß dem System des Staates zu verwalten. ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb (r) lehnte es sogar ab, dass seine Statthalter jede kleine Angelegenheit mit ihm absprechen mussten. Tatsächlich erstreckte sich die Autorität des Staates über alle an den Naǧd angrenzenden Regionen. Die verstreuten Beduinenstämme hätten sich an die nächstgelegene Provinz wenden müssen, um ihre Angelegenheiten regeln zu lassen. Es war ihre Pflicht, sich dem dār al-muhāǧirīn anzuschließen, wie es der Gesandte Allahs (s) in den aḥādīṯ anordnete.
Die tragische historische Realität ist: Der Saud-Clan und die Wahhabiten rebellierten nicht nur in abgelegenen Gebieten, sondern fielen in Ländereien ein, die absolut dem islamischen Staat unterworfen waren. Scheich ʿAbd al-Qadīm Zallūm – möge Allah ihm gnädig sein – beschreibt dies in seinem Werk „Wie das Kalifat zerstört wurde“ richtigerweise wie folgt: „Die Wahhabiten hatten ein Gebilde innerhalb des islamischen Staates errichtet, das von Muḥammad bin Saʿūd und später von seinem Sohn ʿAbd al-ʿAzīz angeführt wurde. Großbritannien versorgte sie mit Waffen sowie Geld, und sie schritten auf doktrinärer Basis voran, um islamische Ländereien, die unter der Autorität des Kalifats standen, an sich zu reißen. Sie erhoben das Schwert gegen den Kalifen und bekämpften die islamischen Streitkräfte – die Armee des Führers der Gläubigen (amīr al-muʾminīn) –, stets angestachelt und versorgt von den Briten… So überfielen sie 1788 Kuwait und besetzten es. Danach marschierten sie nach Norden, bis sie Bagdad belagerten. Sie wollten Karbala und das Grab von al-Ḥusain (r) einnehmen, um es zu zerstören und Besuche dorthin zu verbieten. Im Jahr 1803 starteten sie einen Angriff auf Mekka und besetzten es. Im Frühjahr 1804 fiel Medina unter ihre Kontrolle. Sie zerstörten die massiven Kuppeln über dem Grab des Propheten (s) und plünderten die Schätze. Nachdem sie den gesamten Hedschas an sich gerissen hatten, marschierten sie in Richtung Aš-Šām. Im Jahr 1810 näherten sie sich Ḥomṣ, griffen Damaskus zum zweiten Mal an und attackierten auch An-Naǧaf. Damaskus verteidigte sich tapfer und glorreich. Doch während sie Damaskus belagerten, zogen die Wahhabiten gleichzeitig nach Norden und weiteten ihre Autorität über die meisten syrischen Gebiete bis hin nach Aleppo aus.“
Kann allen Ernstes behauptet werden, Damaskus, Bagdad und Aleppo seien nicht Teil des islamischen Staates gewesen? War all dies etwa keine Rebellion, keine Zerstörung und keine Abspaltung von der Struktur des islamischen Staates? Der Prophet (s) sagte: „Wer zu euch kommt, während eure Angelegenheit unter einem einzigen Mann vereint ist, und euren Zusammenhalt spalten oder eure Gemeinschaft trennen will, den tötet.“
Was jene Feldzüge betrifft, die unternommen wurden, um den Zusammenhalt der Muslime zu zerschlagen, ihre Gemeinschaft zu trennen und dem Gehorsam gegenüber ihrem Kalifen – dem die baiʿa zum Hören und Gehorchen geleistet worden war – den Rücken zu kehren, so bleiben sie gewiss ohne Segen. Die Erzählung, die Wahhabiten und Saudis hätten lediglich einen unabhängigen Staat in einer Wüste im Niemandsland gegründet, ohne das Kalifat zu bekämpfen, verkehrt die Realität ins exakte Gegenteil. Diese Behauptung ist nichts als ein blamabler Versuch, die blutigen Feldzüge, die den Staat in Stücke rissen und die islamische Umma spalteten zu kaschieren.
Der dritte Abschnitt aus der Antwort der Website „Der Islam – Frage und Antwort“ lautet: [Dr. an-Našmī sagte: „Das Bild der Bewegung von Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb im Hinblick auf den Kalifatsstaat war von Verwirrung und Fehlwahrnehmungen geprägt. Die Führer des Kalifats erhielten ihre Informationen nur über voreingenommene Berichte ihrer Statthalter im Hedschas und in Bagdad… oder durch Reisende.“] (Ende des dritten Absatzes)
Unsere Antwort darauf: Auch das ist eine groteske Verdrehung der Tatsachen. War der Kalifatsstaat etwa „ahnungslos“ über gewaltige Militärkampagnen, die Bagdad, Damaskus und Aleppo erreichten? Wartete der Kalif wirklich auf fehlerhafte Nachrichten von Reisenden, um zu erfahren, dass seine Provinzen erobert wurden?
Der vierte Abschnitt aus der Antwort der Website „Der Islam – Frage und Antwort“ lautet: [Zu Zallūms Aussage, die Briten hätten die Wahhabiten beim Sturz des Kalifats unterstützt, zitiert die Website Maḥmūd Mahdī al-Istanbūlī: „Die Geschichte belegt, dass die Engländer sich dieser Bewegung entgegenstellten, aus Angst vor einem Wiedererwachen der islamischen Welt.“ Weiter sagt er: „Wie seltsam und ironisch, dass man Scheich Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb beschuldigt, das osmanische Kalifat zerstört zu haben, wohlwissend, dass diese Bewegung 1811 begann, das Kalifat jedoch erst 1922 zerstört wurde.“ Er behauptet zudem, die Briten hätten Captain Sadler entsandt, um Ibrāhīm Pascha zu seinem Sieg über die Wahhabiten zu gratulieren, was beweise, dass die Briten gegen die Wahhabiten gewesen seien. Die Website schließt mit dem Rat, jeder, der den Scheich kritisiere, solle Allah fürchten und Buße tun.] (Ende des vierten Absatzes)
Unsere Antwort darauf: In seinem herausragenden Buch „Wie das Kalifat zerstört wurde“ legte der ehrenwerte Gelehrte und Imām, Scheich ʿAbd al-Qadīm Zallūm, – möge Allah ihm gnädig sein – glasklar dar, dass der wahhabitische Feldzug ein britisches Projekt war. Die Angehörigen der Saud-Familie fungierten als britische Agenten. Sie machten sich die wahhabitische Schule zunutze (dessen Gründer Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb unbestritten ein muǧtahid war), um den islamischen Staat von innen heraus anzugreifen. Sie instrumentalisierten ihre Doktrin, um maḏhab-Kriege innerhalb des osmanischen Reiches zu entfachen. Die einfachen Anhänger der Doktrin erkannten dieses politische Ränkespiel oft nicht, wohl aber der saudische amīr und seine Führungselite. Die politische Allianz bestand nämlich nicht zwischen den Briten und dem Gelehrten Muḥammad bin ʿAbd al-Wahhāb, sondern zwischen den Briten und ʿAbd al-ʿAzīz bin Muḥammad bin Saʿūd, und später dessen Sohn Saʿūd.
Zallūm schreibt: „Im Jahr 1788 bereitete ʿAbd al-ʿAzīz eine große Armee vor, um Kuwait zu überfallen und einzunehmen. Die Briten hatten zuvor vergeblich versucht, die Kontrolle über Kuwait vom osmanischen Staat zu übernehmen. Andere Mächte wie Deutschland, Russland und Frankreich standen ihnen dabei im Weg. Die Abspaltung Kuwaits vom osmanischen Staat durch die Saudis erregte daher sofort die Aufmerksamkeit der Großmächte.“
Die Handlangerschaft des Saud-Clans für die Briten war dem Kalifat und Mächten wie Deutschland, Frankreich und Russland bestens bekannt. Die Briten machten aus ihrer Unterstützung keinen Hehl. Sie lieferten massenhaft Waffen und Ausrüstung über Indien. Die immensen finanziellen Mittel, die für die Ausrüstung derartiger Armeen nötig waren, stammten ausschließlich von den Briten. Aus diesem Grund lehnten europäische Länder, insbesondere Frankreich, den wahhabitischen Feldzug vehement ab, da er als britische Kampagne zur Schwächung der Osmanen verstanden wurde.
Der Kalifatsstaat versuchte, die Wahhabiten zurückzuschlagen, stieß jedoch an seine Grenzen. Schließlich wandte man sich an den Statthalter von Ägypten, Muḥammad ʿAlī. Da dieser wiederum Frankreich loyal war (Frankreich half ihm bei seinem Putsch in Ägypten), zögerte er zunächst. Erst nach Frankreichs expliziter Zustimmung lenkte er 1811 ein. Er entsandte seinen Sohn Ṭūsūn, und 1816 folgte sein Sohn Ibrāhīm aus Kairo. Dieser zerschlug die Wahhabiten endgültig und belagerte ihre Hauptstadt Dirʿīya bis zu ihrer Kapitulation im September 1818. Die Truppen Ibrāhīms machten Dirʿīya dem Erdboden gleich. Damit war der erste britische Versuch gescheitert.
Werfen wir noch einmal einen Blick in die Desert Warrior Encyclopedia bezüglich Aš-Šām: „Als der saudische Einfluss den Hedschas umfasste, kam es zu direkten Konflikten mit dem osmanischen Staat. So begannen sie 1806 n. Chr. (1221 n. H.), den Statthalter von Aš-Šām massiv herauszufordern. Imām Saʿūd startete militärische Operationen gegen Aš-Šām, drang bis in die Hauran-Ebenen vor und attackierte Bosra. Er forderte die Statthalter in Aš-Šām auf, sich ihm zu unterwerfen. Die Konflikte hielten an, bis der osmanische Staat schließlich den ägyptischen Statthalter beauftragen musste, diese Bedrohung abzuwehren.“
Die entscheidende Frage, die wir den Betreibern der Website „Der Islam – Frage und Antwort“ stellen: Woher bezogen einige Beduinenstämme aus der abgelegenen Wüste im Naǧd plötzlich die enormen Geldmittel und schweren Waffen, um Feldzüge in solch entfernte Ländereien zu führen? Wie konnten sie Gebiete besetzen, um die Großmächte stritten? Wie konnten sie eine Armee aufbauen, die so stark war, dass das osmanische Reich kapitulierte und die ägyptische Armee um Hilfe rufen musste? Damals war im Naǧd noch kein Öl entdeckt, um diese Feldzüge zu finanzieren. Es gab dort keine Fabriken, die Schwerter, Schilde und Geschütze für Armeen produzierten, die gleichzeitig im Osten, Westen, Norden und Süden kämpfen konnten! Es besteht nicht der geringste Zweifel: Die Briten zogen hier die Fäden.
Amīn ar-Rīḥānī zitiert ʿAbd al-ʿAzīz Āl Saʿūd in seinem Buch Mulūk al-ʿArab („Könige der Araber“) auf Seite 56 mit den Worten: „Die Menschen denken, wir hätten große Geldsummen von den Engländern genommen, aber die Wahrheit ist, dass die Engländer uns für unsere verdienstvolle Arbeit während und nach dem Krieg nur minimal bezahlt haben. Wir haben ein Abkommen, an das wir uns halten müssen, auch wenn es uns und unseren Interessen schadet. Die Engländer stehen in unserer Schuld, und wir fordern nur das, was unseren Großvätern und Vätern vor uns zustand. Unsere englischen Freunde wissen das.“ Auch Prinz Ṭalāl bin ʿAbd al-ʿAzīz bestätigte diese britischen Hilfen offen in einem Interview mit Al Jazeera in der Sendung „Zeuge der Epoche“.
Und unser letztes Bittgebet ist: Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.
Othman Bakhash
(Ehemaliger) Direktor des zentralen Medienbüros von Hizb-ut-Tahrir