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Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Antworten auf Fragen 1.Rechtschaffenheit bei Kalifen, 2.Strafen im Diesseits heben Sünden im Jenseits auf, 3.Zuhilfenahme der Ungläubigen Frage: Im Dossier „Eliminierung der Staubspuren“ ist bezüglich des Herrschaftsusurpators, der die Macht mit Gewalt an sich gerissen hat, folgender Rechtsspruch ergangen: Der Rechtsspruch bezüglich der Herrschaftsusurpation ist der, dass der Usurpator (muġtaṣib) so lange mit Waffengewalt bekämpft wird, bis er abgesetzt oder getötet wird.
Islamrechtliche F&A A) Die Entsorgung von Unrechtsvermögen, B) Der Betrug bei der Ware Fragen: In deiner Antwort an den Bruder, der nach den Aktien fragte, führtest du aus: Beauftragtest du deine nichtmuslimische Mutter mit dem Verkauf der Aktien, nachdem eine gewisse Zeitspanne seit deiner Kenntnis von deren Verbot vergangen war, so musst du deine Aktiengewinne aus dieser Zeit loswerden, indem du sie für ein gemeinschaftliches Interesse der Muslime ausgibst. Was ist der Beleg dafür, dass er sie für ein gemeinschaftliches Interesse der Muslime ausgeben muss, wo er doch islamrechtlich gar nicht der Eigentümer dieses Vermögens ist?
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