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Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Die Bedeutung von Fähigkeit (al-qudra) in den Vollzugsbedingungen des Kalifen Im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 2“ wird auf Seite 33 (Deutsche Ausgabe, S. 56-57) als siebte Vollzugsbedingung für die Person des Kalifen erwähnt, dass er fähig sein muss, seine Aufgaben als Kalif zu erfüllen. Im weiteren Verlauf kam es zu folgender Aussage: Des Weiteren stellt es keine Vollzugsbedingung dar, dass der Kalif mutig oder mit einer besonderen Weitsicht belegt ist, die beim Betreuen der Bürgerangelegenheiten und dem Leiten ihrer Geschicke zum Tragen käme. Meine Frage hierzu lautet: Zählen diese Eigenschaften nicht ebenfalls zur Fähigkeit (qudra)?
Islamrechtliche F&A Beschränkt sich die Arbeit für die Errichtung des Kalifats auf die arabischen Länder? Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen Aus der Serie der Antworten von Scheich ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Raštades amīrs von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite / Rubrik fiqhī. Antwort auf eine Frage Beschränkt sich die Arbeit für die Errichtung des Kalifats auf die arabischen Länder? Frage:  As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh […]
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