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Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Rechtssprüche bezüglich der zakāt Unser ehrenwerter Scheich. Einen freundlichen, von Allah gesegneten Gruß. As-salāmu ʿalaikum. Meine Frage betrifft die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt auf Handelsware. Im Buch „Finanzen im Staate des Kalifats“ wird auf Seite 195 (arab. Ausgabe) gesagt, dass die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt bei 200 Dirham Silber liegt, also bei 595 Gramm, bzw. bei 20 Dinar Gold, was 85 Gramm entspricht.
Islamrechtliche F&A Serie von Fragen, die an den Gelehrten Sheikh Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut Tahrir, gestellt wurden. Ist es für Frauen erlaubt, alleine - also ohne Mahram oder Ehemann - bei einem männlichen Fahrlehrer mitzufahren, um das Autofahren zu erlernen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein öffentliches und nicht um ein privates Auto handelt? Benötigt die Frau hierfür einen Mahram?
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