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Islam
Islamrechtliche F&A Rechtssprüche bezüglich der zakāt Unser ehrenwerter Scheich. Einen freundlichen, von Allah gesegneten Gruß. As-salāmu ʿalaikum. Meine Frage betrifft die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt auf Handelsware. Im Buch „Finanzen im Staate des Kalifats“ wird auf Seite 195 (arab. Ausgabe) gesagt, dass die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt bei 200 Dirham Silber liegt, also bei 595 Gramm, bzw. bei 20 Dinar Gold, was 85 Gramm entspricht.
Geschichte 100 Jahre Sykes-Picot westlichen Staaten noch immer traut und meint, sie hätten nur das Wohl der Staaten in der islamischen Welt im Sinn, wenn sie sich beispielsweise um eine Lösung für Syrien bemühen, der hat aus der Geschichte nichts gelernt oder ignoriert die historischen Fakten bewusst. Ruft man sich nämlich das Sykes-Picot-Abkommen aus dem Jahr 1916 ins Bewusstsein, das bis heute seine zerstörerische Wirkung zeigt, kann man eigentlich nur zu der Erkenntnis gelangen, dass dem Westen ausschließlich daran gelegen ist, seinen Kolonialismus auszubauen und zu festigen.
Konzeptionen Die Erklärung von Fitna ich habe eine Frage bezüglich deiner Aussage, die wie folgt lautet: „Gibt es denn keinen unter euch mit gesundem Menschenverstand, der diese unwissenden Herrscher zum Fallen bringt, der die Geschichte der Ansar zum Leben erweckt, und uns dazu verleitet, dass das islamische Gesetz gemäß der Methode des Propheten implementiert wird?“ Hier möchte ich auf den Hadith hinweisen, in dem der Gesandte Allahs (s) sagte:
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