{"id":14628,"date":"2022-07-26T08:00:00","date_gmt":"2022-07-26T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=14628"},"modified":"2022-07-26T08:00:00","modified_gmt":"2022-07-26T06:00:00","slug":"die-bedeutung-von-faehigkeit-al-qudra-in-den-vollzugsbedingungen-des-kalifen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=14628","title":{"rendered":"Die Bedeutung von F\u00e4higkeit (al-qudra) in den Vollzugsbedingungen des Kalifen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Aus der Serie der Antworten von Scheich \u02bfA\u1e6d\u0101\u02be ibn \u1e2aal\u012bl Ab\u016b ar-Ra\u0161ta<br>des am\u012brs von Hizb-ut-Tahrir,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite \/ Rubrik&nbsp;fiqh\u012b.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Antwort auf eine Frage<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Die Bedeutung von F\u00e4higkeit (<em>al-qudra<\/em>) in den Vollzugsbedingungen des Kalifen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Frage<\/strong><strong>:&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen.<em> As-sal\u0101mu <\/em>\u02bf<em>alaikum wa ra\u1e25matull\u0101hi wa barak\u0101tuh<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Buch \u201eDie islamische Pers\u00f6nlichkeit Teil 2\u201c wird auf Seite 33 (Deutsche Ausgabe, S. 56-57) als siebte Vollzugsbedingung f\u00fcr die Person des Kalifen erw\u00e4hnt, dass er f\u00e4hig sein muss, seine Aufgaben als Kalif zu erf\u00fcllen. Im weiteren Verlauf kam es zu folgender Aussage: <em>Des Weiteren stellt es keine Vollzugsbedingung dar, dass der Kalif mutig oder mit einer besonderen Weitsicht belegt ist, die beim Betreuen der B\u00fcrgerangelegenheiten und dem Leiten ihrer Geschicke zum Tragen k\u00e4me.<\/em> Meine Frage hierzu lautet: Z\u00e4hlen diese Eigenschaften nicht ebenfalls zur F\u00e4higkeit (<em>qudra<\/em>)?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Antwort<\/strong><strong>:&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Wa <\/em>\u02bf<em>alaikum as-sal\u0101mu wa ra\u1e25matull\u0101hi wa barak\u0101tuh<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Buch wird es wie folgt ausgef\u00fchrt: <em>Des Weiteren stellt es keine Vollzugsbedingung dar, dass der Kalif mutig oder mit einer besonderen Weitsicht belegt ist, die beim Betreuen der B\u00fcrgerangelegenheiten und dem Leiten ihrer Geschicke zum Tragen k\u00e4me. Diesbez\u00fcglich existiert weder ein richtiger Hadith noch ist diese Bedingung einem Rechtsspruch zuzuordnen, der sie zu einer Vollzugsbedingung macht. Trotzdem w\u00e4re es besser (vorz\u00fcglicher), wenn der Kalif Mut besitzt und sich mit besonderer Weitsicht und starkem Einblick auszeichnet.<\/em> (Ende des Zitats) Wie du wei\u00dft, bedeuten die Vertrags- bzw. Vollzugsbedingungen, dass der Kalifatsvertrag islamrechtlich ung\u00fcltig ist, wenn die Umma jemanden zum Kalifen w\u00e4hlt, der diese Bedingungen nicht erf\u00fcllt. Denkt man nun \u00fcber diese beiden Eigenschaften, Mut und besondere Weitsicht, genauer nach, wird klar, dass sie nicht zu den Vollzugsbedingungen geh\u00f6ren. Der Kalifatsvertrag wird also nicht ung\u00fcltig, wenn die Umma einen Kalifen w\u00e4hlt, der diese beiden Bedingungen nicht erf\u00fcllt, weil die islamischen Rechtsbelege nicht darauf hinweisen. Sie z\u00e4hlen jedoch zu den Vorzugsbedingungen. D.&nbsp;h., es ist besser, wenn die Umma, diese beiden Eigenschaften bei der Wahl des Kalifen ber\u00fccksichtigt und darauf achtet, denjenigen zu w\u00e4hlen, der die Vertragsbedingungen und die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Anzahl an Vorzugsbedingungen erf\u00fcllt. Das ist besser und rechter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die F\u00e4higkeit (<em>al-qudra<\/em>) z\u00e4hlt hingegen zu den Vollzugsbedingungen und bedeutet, dass der Kalif imstande sein muss, die Aufgaben des Kalifats zu erf\u00fcllen. Dabei wird die F\u00e4higkeit auf keine bestimmte Sache beschr\u00e4nkt, vielmehr wird alles, was die F\u00e4higkeit des Kalifen in einer Weise beeintr\u00e4chtigt, die das Bew\u00e4ltigen seiner Aufgaben verhindert, als Versto\u00df gegen diese Bedingung erachtet. Denn die T\u00e4tigkeit des Kalifen besteht darin, die Gesetze des islamischen Rechts anzuwenden. Und dies setzt die F\u00e4higkeit voraus, die T\u00e4tigkeiten selbst durchzuf\u00fchren oder sie selbst nachzuverfolgen, wenn jemand anderer mit ihrer Durchf\u00fchrung beauftragt wird. Ist der Kalif dazu nicht imstande, dann wird es ihm nicht m\u00f6glich sein, den Kalifatsvertrag zu erf\u00fcllen, der ja auf seine Person abgeschlossen wurde, um die Gesetze des islamischen Rechts zu implementieren. Hier reicht es aus, wenn der Kalif die Vertragsbedingungen erf\u00fcllt, zu denen auch die F\u00e4higkeit geh\u00f6rt. Kommt ihm diese abhanden, dann ist die G\u00fcltigkeit des Kalifatsvertrages nicht mehr gegeben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er an Amnesie leidet, \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum im Koma liegt oder mit \u00e4hnlichen Gebrechen zu k\u00e4mpfen hat, die lange anhalten, sodass die Funktionalit\u00e4t der Regierung im Staat beeintr\u00e4chtigt ist und der Kalif aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr imstande ist, die T\u00e4tigkeiten selbst auszuf\u00fchren bzw. selbst nachzuverfolgen, wenn er jemand anderen mit ihrer Ausf\u00fchrung beauftragt hat. Das <em>ma\u1e93\u0101lim<\/em>-Gericht \u00fcbernimmt hierbei die Untersuchungen zur Feststellung seines Unverm\u00f6gens und fasst sodann den erforderlichen Beschluss, um die Vakanz des Kalifenamts zu verk\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was die Nichterf\u00fcllung der Vorzugsbedingungen anbelangt, so wird der Kalifatsvertrag deswegen nicht ung\u00fcltig. So kann der Kalif z.&nbsp;B. mutig sein und die hohe Kriegskunst beherrschen oder mit einer besonderen Weitsicht belegt sein und die besten Universit\u00e4ten absolviert haben. All das sind jedoch keine Vollzugsbedingungen f\u00fcr den Kalifatsvertrag, weil es keinen islamischen Rechtsbeleg f\u00fcr diese Eigenschaften gibt. Daher bleibt der Vertrag bei ihrer Nichterf\u00fcllung g\u00fcltig. Dar\u00fcber hinaus hat ihre Nichterf\u00fcllung keine lahmlegende Wirkung auf die Durchf\u00fchrung der Kalifatst\u00e4tigkeiten. Und wenn in manchen Angelegenheiten, wie z.&nbsp;B. im Krieg, Mut verlangt ist, so kann der Kalif Personen zu Hilfe nehmen, die \u00fcber den erforderlichen Mut verf\u00fcgen. Das Gleiche gilt bei Themen, die der Meinung von Hochschulabsolventen bed\u00fcrfen. Auch hier kann der Kalif Leute unter seinen B\u00fcrgern mit entsprechender Ausbildung zurate ziehen. Dennoch sollte die Umma, wie wir bereits dargelegt haben, denjenigen zum Kalifen w\u00e4hlen, der sowohl die Vollzugs- als auch die Vorzugsbedingungen erf\u00fcllt. Wenn sie jedoch einen Kalifen w\u00e4hlt, der zwar die Vollzugsbedingungen, aber nicht jede der Vorzugsbedingungen erf\u00fcllt, dann ist der Kalifatsvertrag g\u00fcltig, solange die Vollzugsbedingungen erf\u00fcllt sind. Dies geht aus den korrekten islamischen Rechtsbelegen so hervor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Euer Bruder \u02bfA\u1e6d\u0101\u02be ibn \u1e2aal\u012bl Ab\u016b ar-Ra\u0161ta<\/strong><br>27. <em>Mu\u1e25arram<\/em> 1436 n. H.<br>20.11.2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Buch \u201eDie islamische Pers\u00f6nlichkeit Teil 2\u201c wird auf Seite 33 (Deutsche Ausgabe, S. 56-57) als siebte Vollzugsbedingung f\u00fcr die Person des Kalifen erw\u00e4hnt, dass er f\u00e4hig sein muss, seine Aufgaben als Kalif zu erf\u00fcllen. Im weiteren Verlauf kam es zu folgender Aussage: Des Weiteren stellt es keine Vollzugsbedingung dar, dass der Kalif mutig oder mit einer besonderen Weitsicht belegt ist, die beim Betreuen der B\u00fcrgerangelegenheiten und dem Leiten ihrer Geschicke zum Tragen k\u00e4me. 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