{"id":10125,"date":"2017-04-05T00:00:00","date_gmt":"2017-04-04T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10125"},"modified":"2017-04-05T00:00:00","modified_gmt":"2017-04-04T22:00:00","slug":"rechtes-missverstaendnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10125","title":{"rendered":"Rechtes Missverst\u00e4ndnis"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eigentlich m\u00fcsste man den Richtern am Bundesverfassungsgericht zur Abwechslung einmal kr\u00e4ftig auf die Schulter klopfen. Denn in einer Hinsicht haben die \u201eneutralen\u201c Ideologen der BRD bei der Urteilsverk\u00fcndung zum NPD-Verbotsverfahren in punkto Integration so manches wieder ins rechte Licht ger\u00fcckt \u2013 wenn auch eher unbewusst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grund daf\u00fcr war das zu Jahresbeginn ergangene Urteil, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) <b>nicht<\/b> zu verbieten. Die Verfassungsrichter kamen zwar \u00fcberein, dass die NPD <i>\u201eplanvoll und mit hinreichender Intensit\u00e4t auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele\u201c <\/i>hinarbeite. Dennoch <i>\u201efehle es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es m\u00f6glich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg\u201c<\/i> f\u00fchren k\u00f6nnte. Mit anderen Worten ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, der zudem noch eine <i>\u201eWesensverwandtschaft\u201c<\/i> mit dem Nationalsozialismus nachgewiesen worden ist. Doch aus Sicht der Richter reiche ihr Einfluss und ihre Wirkkraft <i>\u201ederzeit\u201c<\/i> nicht aus, um die bestehende Verfassungsordnung nach ihrem Gusto abzuwickeln. Ungeachtet dieser etwas irritierenden Begr\u00fcndung, die bei genauerer Betrachtung mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert, enth\u00e4lt das Urteil einen recht interessanten Punkt, den die Medien nahezu unkommentiert lie\u00dfen. Die Richter haben n\u00e4mlich ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass ein Parteiverbot keinesfalls als <i>\u201eGesinnungs- oder Weltanschauungsverbot\u201c<\/i> verstanden werden d\u00fcrfe. Dieser Aspekt ist vor allem f\u00fcr die hierlebenden Muslime insofern relevant, als das es die popul\u00e4re Aufforderung nach einem bedingungslosen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zumindest juristisch gesehen ad acta legen m\u00fcsste. Denn entgegen der klaren Formulierung der Bundesverfassungsrichter, die sich in ihrer Aussage auf die Grundrechte und deren Erl\u00e4uterung aus den zahlreichen Kommentaren zum Grundgesetz beziehen, dominiert im \u00f6ffentlichen Diskurs erstaunlicherweise ein v\u00f6llig anderer Ton. Die dumpfe Parole, dass die Muslime Deutschland gef\u00e4lligst zu verlassen h\u00e4tten, wenn sie dem hiesigen \u201eWerteger\u00fcst\u201c nichts abgewinnen k\u00f6nnten, ist selbst bei Spitzenpolitikern zur zentralen Losung geworden. So hat CDU-Pr\u00e4sidiumsmitglied Jens Spahn die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt, dass er sich in seinem kommenden Wahlkampf h\u00f6chstpers\u00f6nlich um das Thema \u201eLeitkultur\u201c k\u00fcmmern m\u00f6chte, wovon er auch eine recht pr\u00e4zise Vorstellung zu haben scheint: <i>\u201eIch erwarte von jemandem, der nach Deutschland kommt, um hier zu leben, mehr, als dass er sich nur an Recht und Gesetz h\u00e4lt. [\u2026] Er muss mit uns leben und unsere gemeinsame Zukunft im Sinne unserer Werte gestalten wollen. Dazu geh\u00f6ren die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Vorrang des Rechtsstaates vor der Religion, der Respekt vor Minderheiten. [\u2026] Wem unsere Art zu leben nicht gef\u00e4llt, unsere Offenheit und auch Freiz\u00fcgigkeit, der kann ja wieder gehen. Auf gar keinen Fall darf er meinen, uns seine Spie\u00dfigkeit und Verklemmtheit aufzwingen zu d\u00fcrfen\u201c<\/i>. In die gleiche Kerbe schlug auch CSU-Generalsekret\u00e4r Andreas Scheuer in einem Gespr\u00e4ch f\u00fcr das ARD-Morgenmagazin. Nachdem er die besorgten B\u00fcrger des bayerischen Freistaates zun\u00e4chst auf die Grundfeste der deutschen Kultur eingestimmt hatte, ging er zum Schluss dazu \u00fcber, auch den Gegnern seiner Agenda ein deutliches Signal zu senden. <i>\u201eWer diese Grundfeste nicht akzeptiert, neben uns oder sogar gegen uns gehen will, der hat hier auch nichts verloren. [\u2026] Offene Gesellschaft zum einen, aber klare Regeln und auch Grenzen, wenn es ins Extreme geht&#8220;<\/i>, so Scheuer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angesichts derartiger Aussagen ist wohl davon auszugehen, dass in der Bundesrepublik momentan eine enorme Diskrepanz zwischen dem herrscht, was das Grundgesetz f\u00fcr das Zusammenleben der Menschen in diesem Land tats\u00e4chlich vorsieht und dem, was sich die Mehrheitsgesellschaft und nicht zuletzt ihre politischen Repr\u00e4sentanten insgeheim gerne w\u00fcnschen. Ausgehend von diesem Missverh\u00e4ltnis wird der Umgang mit der muslimischen Community unter der Pr\u00e4misse diskutiert und festgelegt, ob und inwieweit sie sich dazu bereit erkl\u00e4ren w\u00fcrde, die demokratischen Werte anzunehmen und ihr Leben danach auszurichten. Vergessen wird an dieser Stelle allerdings sehr schnell, dass die normative Grundlage f\u00fcr das soziale Zusammenleben in Deutschland weder der diffus denkende B\u00fcrger noch die Gef\u00fchlsduselei irgendeines Spitzenpolitikers ist, sondern das Grundgesetz \u2013 allen voran die Grundrechte. Und damit auch Spahn, Scheuer und Konsorten sich \u00fcber die Tragweite ihrer Ausf\u00fchrungen bewusstwerden, hier ein kurzer geistesgeschichtlicher Exkurs \u00fcber Ursprung und Stellenwert der Grundrechte in Deutschland. Zur\u00fcckf\u00fchren l\u00e4sst sich dieses Konzept bekanntlich auf die politische Philosophie der Aufkl\u00e4rung, die das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und B\u00fcrger auf einer neuen Basis zu definieren suchte. Trotz unterschiedlicher Ans\u00e4tze gelang es ihr, drei wesentliche Grundrechtstypen aus ihren Kerngedanken heraus abzuleiten. Danach besteht die Funktion der Grundrechte unter anderem darin, den Menschen <i>vor<\/i> staatlichen Eingriffen zu sch\u00fctzen. Gleichzeitig ergebe sich aus den Grundrechten sogar der Anspruch, den Eingriff samt seiner Folgen zu beseitigen. Insoweit handelt es sich bei den Grundrechten in erster Linie um sogenannte Abwehr- bzw. Negativrechte, welche die abendl\u00e4ndischen Rechtsphilosophen stolz mit dem Etikett des \u201estatus negativus\u201c versehen haben \u2013 der \u201eFreiheit <i>vom<\/i> Staat\u201c also. Bezogen auf Artikel 4 Absatz 1 GG w\u00e4re es der Bundesrepublik somit untersagt, <i>von<\/i> seinen B\u00fcrgern zu verlangen, ein Bekenntnis zum Grundgesetz oder zur Demokratie abzulegen. Zudem wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich, welche gesellschaftspolitischen Implikationen sich aus dem besagten Artikel ergeben: <i>\u201eDieser Begriff [Glaubens- und Bekenntnisfreiheit] umfasst n\u00e4mlich \u2013 gleichg\u00fcltig ob es sich um ein religi\u00f6ses Bekenntnis oder eine religionsfremde oder religionsfreie Weltanschauung handelt \u2013 nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, [\u2026], sondern ebenso die Freiheit des kultischen Handelns, <b>des Werbens<\/b>, <b>der Propaganda<\/b>\u201c<\/i>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob die etablierten Parteien mit diesem Grundrechtsverst\u00e4ndnis und der daran anlehnenden Rechtsprechung vertraut sind, kann vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl sowie der immer lauter werdenden Forderung nach einer Integrationspflicht respektive Bekenntnispflicht durchaus bezweifelt werden. Immerhin \u2013 so die Hoffnung einiger \u2013 k\u00f6nne damit gerechnet werden, dass wenigstens die Verfassungsrichter in diesen politisch turbulenten Zeiten ihrer Auslegungslinie treu bleiben. Schlie\u00dflich liegt bei Grundrechtsfragen die Deutungshoheit und Entscheidungsbefugnis im Zweifelsfall bei ihnen. Doch da sich der Islam f\u00fcr viele inzwischen zu einem derartigen Zweifelsfall entwickelt hat, \u00fcberrascht es nicht, dass es f\u00fcr ihn eine unvorteilhafte Ausnahmeregel zu geben scheint. Dass diese Regel ausgerechnet vom Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts formuliert wurde, erscheint mit Blick auf das NPD-Verbotsverfahren \u00e4u\u00dferst niedertr\u00e4chtig. Denn nur eine Woche nach dem Andreas Vo\u00dfkuhle das NPD-Urteil vortrug, war er als Gast in der Sendung \u201eForum Politik\u201c eingeladen. Auf die Frage, ob es aufgrund der aktuellen Asyl- und Fl\u00fcchtlingsproblematik rechtliche M\u00f6glichkeiten g\u00e4be, jene abzuschieben, welche die herrschenden Wertvorstellungen nicht teilen, antwortete Vo\u00dfkuhle wie folgt: <i>\u201eMan kann erwarten, dass die Menschen, die hier hinkommen, auf der Basis unseres Grundgesetzes hier leben und dieses Grundgesetz akzeptieren. Man muss das Grundgesetz nicht lieben, aber man muss es respektieren. Die Regeln, die dort aufgestellt sind, die Werte, die das Grundgesetz verk\u00f6rpert, die m\u00fcssen wir durchsetzen. [\u2026] Wer mit diesen Werten nicht einverstanden ist, der muss sich einen anderen Ort suchen\u201c<\/i>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass Deutschland nicht nur die Fl\u00fcchtlingsfrage, sondern auch sein Integrationsproblem bislang nicht in den Griff bekommen hat, liegt vor allen Dingen an diesen und \u00e4hnlich paradoxen Aussagen. Denn was bedeutet es konkret, das Grundgesetz zu akzeptieren? Meint der Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts etwa, die Existenz des Grundgesetzes einfach nur zu akzeptieren und der daraus resultierenden Rechtsordnung nicht zuwider zu handeln? Oder m\u00f6chte er damit vielmehr zum Ausdruck bringen, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz eine \u201ePflicht\u201c darstelle, was jedoch in einem krassen Widerspruch zu Artikel 4 Abs. 1 GG st\u00fcnde? Im \u00dcbrigen m\u00fcsste sich Vo\u00dfkuhle im Klaren dar\u00fcber sein, dass ein solches Bekenntnis nur dann Sinn machen w\u00fcrde, wenn der Adressat sich zuvor mit dem Inhalt des Grundgesetzes identifiziert. Alles andere f\u00e4llt nun einmal unter die Kategorie \u201eZwang\u201c \u2013 eine Kategorie die nicht gerade dem Geist des beanspruchten \u201ehumanistischen Weltbildes\u201c entspricht. Auch wird nicht ersichtlich, was es in praxi bedeutet, mit dem Grundgesetz einverstanden zu sein, es nicht lieben, aber dennoch respektieren zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von deutschen Juristen ist man eigentlich eine pr\u00e4zise Ausdrucksweise gewohnt. In diesem Fall aber l\u00e4sst sich auch nach mehrmaligem Hinh\u00f6ren nicht abschlie\u00dfend kl\u00e4ren, was der Pr\u00e4sident des h\u00f6chsten Richteramtes von einem muslimischen Zuwanderer denn nun wirklich verlangt. Und dies ist keineswegs auf mangelnde rhetorische Fertigkeiten zur\u00fcckzuf\u00fchren oder darauf, dass Vo\u00dfkuhle die aktuelle Rechtsprechung nicht kennen w\u00fcrde. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass hier ein Verfassungsrichter vom gegenw\u00e4rtigen politischen Klima mitgerissen wird. \u00dcberraschen sollte dies allerdings niemanden, denn die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht gerade darin, die freiheitlich-demokratische Werteordnung vor ihren ideologischen Feinden mit aller Kraft zu sch\u00fctzen. Daher stellen wir Herrn Vo\u00dfkuhle die h\u00f6chst interessante Frage, weshalb im NPD-Urteil betont wird, dass ein Parteiverbot keineswegs ein <i>\u201eGesinnungs- oder Weltanschauungsverbot\u201c<\/i> sei, die Parteimitglieder also nach wie vor ihre verfassungsfeindliche Gesinnung behalten d\u00fcrfen, w\u00e4hrend den hierlebenden oder zugewanderten Muslimen das Grundrecht auf \u201eBekenntnisfreiheit\u201c offensichtlich verwehrt wird. Ihnen spricht Vo\u00dfkuhle allenfalls das Recht des \u201eius emigrandi\u201c zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass hier zwei Sachverhalte, die aus rein verfassungsrechtlicher Sicht identisch sind, dennoch unterschiedlich bewertet werden, l\u00e4sst am Ende nur einen Schluss zu: die National<b>demokratische<\/b> Partei Deutschlands ist in ihren Grundelementen nicht nur mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt, sondern in gleicher Weise auch mit der s\u00e4kularen BRD. Und da Vo\u00dfkuhle mit seinen Kollegen die Einf\u00fchrung eines Ethikkodex f\u00fcr das Bundesverfassungsgericht plant, sollte er doch mit gutem Beispiel vorangehen und diese Tatsache offen aussprechen. Damit w\u00fcrde er ein weitaus gr\u00f6\u00dferes Missverst\u00e4ndnis wieder ins rechte Licht r\u00fccken \u2013 auch wenn er dann auf ein zweites Schulterklopfen vorerst verzichten m\u00fcsste.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigentlich m\u00fcsste man den Richtern am Bundesverfassungsgericht zur Abwechslung einmal kr\u00e4ftig auf die Schulter klopfen. 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