{"id":10006,"date":"2015-10-23T00:00:00","date_gmt":"2015-10-23T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10006"},"modified":"2015-10-23T00:00:00","modified_gmt":"2015-10-23T00:00:00","slug":"serie-von-fragen-die-an-den-gelehrten-sheikh-ata-bin-khalil-abu-al-rashtah-amir-von-hizb-ut-tahrir-gestellt-wurden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10006","title":{"rendered":"Serie von Fragen, die an den Gelehrten Sheikh Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut Tahrir, gestellt wurden."},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><b>Frage:<\/b><br>Ist es f\u00fcr Frauen erlaubt, alleine &#8211; also ohne Mahram oder Ehemann &#8211; bei einem m\u00e4nnlichen Fahrlehrer mitzufahren, um das Autofahren zu erlernen, unter Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein \u00f6ffentliches und nicht um ein privates Auto handelt? Ben\u00f6tigt die Frau hierf\u00fcr einen Mahram?<br>Begeht der Fahrlehrer eine S\u00fcnde, wenn er Frauen das Autofahren beibringt, die ohne einen Mahram oder Ehemann zu ihm kommen?<br><b>Antwort:<\/b><br>Es stimmt, dass es sich beim Fahrzeug um ein \u00f6ffentliches und nicht um ein privates Fahrzeug handelt. Allerdings besteht auch in diesem Fall die Anwesenheitspfli&lt;wbr \/>cht des Ehemanns oder eines Mahram. Sollte sie sich nicht daran halten, begeht sie eine S\u00fcnde. Au\u00dferdem begeht der Fahrlehrer eine S\u00fcnde, wenn er sie ohne Begleitung eines Mahram in einem Auto unterrichtet.<br>Wir erkl\u00e4ren dieses Urteil wie folgt:<br>1. Allah (swt) gew\u00e4hrte den Frauen einige Angelegenheiten im \u00f6ffentlichen Leben. Dazu geh\u00f6ren: Wujub (Verpflichtendes bzw. Notwendiges), Nadb (W\u00fcnschenswertes&lt;wbr \/>) und Ibaha (Erlaubtes). Frauen sollten diese im \u00f6ffentlichen Leben auf die erforderliche Art und Weise durchf\u00fchren.<br>Diese Angelegenheiten setzen sich aus zwei Bereichen zusammen:<br>Der erste Bereich erfordert keine Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen und auch nicht das Zustandekommen einer sozialen Interaktion (Khultah) zwischen ihnen. (Unter sozialer Interaktion &#8211; Khultah &#8211; ist das Treffen und gemeinsame Unterhalten gemeint).<br>Als Beispiele z\u00e4hlen: auf den Stra\u00dfen laufen, zur Moschee gehen, einen \u00f6ffentlichen Park besuchen und \u00e4hnliche Handlungen. Bei der Ausf\u00fchrung dieser Handlungen ist es der Frau nicht gestattet, mit M\u00e4nnern zusammen zu kommen, weil die Quellen (Qur\u2018an<br>und Sunna) eine Trennung von Mann und Frau vorsehen, wie es auch in den Gesetzen bez\u00fcglich der Geschlechterbezi&lt;wbr \/>ehung zwischen Mann und Frau im Islam erw\u00e4hnt wird. Und solange von der Shari\u2019a erlaubte Handlungen f\u00fcr Frauen keine soziale Interaktion und Zusammenkunft erfordern, bleibt das Urteil (Hukm) gleich, was bedeutet, dass die Frau sich auf den Stra\u00dfen bewegen, zur Moschee gehen und die Familie oder einen Park besuchen kann. Dies gilt unabh\u00e4ngig von der Tatsache, ob sie (zu Fu\u00df) l\u00e4uft oder f\u00e4hrt (solange sie dabei die Distanz nicht \u00fcberschreitet, die die Anwesenheit eines Mahram notwendig werden l\u00e4sst). All diese Handlungen sollte sie ohne Khultah (Treffen und Unterhalten) mit einem fremden Mann ausf\u00fchren. So kann sie Bus fahren, ohne sich dabei mit einem fremden Mann zu unterhalten, der neben ihr sitzt, und sie kann in einen Park gehen und dort spazieren, ohne dass dabei Khultah zustande kommt. In diesen allgemeinen F\u00e4llen ist es f\u00fcr die Frau nicht notwendig, einen Mahram neben sich zu haben. So besteht im Park keine Notwendigkeit f\u00fcr gesonderte Wege f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner oder speziell getrennte Stra\u00dfen in der Stadt f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen. Es werden die gleichen Wege und Stra\u00dfen benutzt, aber ohne dass Khultah &#8211; in der oben erw\u00e4hnten Bedeutung &#8211; zustande kommt.<br>Deswegen bedarf die Ausf\u00fchrung all dieser Angelegenheiten, die gem\u00e4\u00df der Shari\u2019a<br>f\u00fcr Frauen erlaubt sind, keine Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen.<br>Im zweiten Bereich ist die Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen in bestimmten F\u00e4llen erforderlich.<br>Dazu geh\u00f6ren u.a.: Kauf und Verkauf, Mietverh\u00e4ltnisse&lt;wbr \/>, medizinische Behandlungen, Krankenpflege, einige Arten des Lernens und Lehrens, generelle wissenschaftlich&lt;wbr \/>e Vortr\u00e4ge und Geldvermehrung durch Agrarwirtschaft oder Industrie. In diesen F\u00e4llen gelten f\u00fcr das \u00f6ffentliche Leben spezielle Gesetze, die die Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) im Rahmen der Shari\u2019a regeln.<br>Das Beten in der Moschee erfordert die Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen. Hierf\u00fcr existiert ein spezielles Gesetz, welches eine Trennung der Reihen vorsieht, in der die M\u00e4nner in den vorderen und die Frauen in den hinteren Reihen beten, ohne dass die Notwendigkeit eines Mahram f\u00fcr die betenden Frauen besteht.<br>Die Hajj (Pilgerfahrt nach Mekka) erfordert ebenso eine Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen, jedoch ohne Trennung der Reihen. Deswegen existieren f\u00fcr die Hajj spezielle Gesetze, die f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen bekannt sind.<br>Medizinische Behandlung und Krankenpflege erfordern in einigen F\u00e4llen die Zusammenkunft (Ijtima\u00b4) von M\u00e4nnern und Frauen. Deswegen haben diese Angelegenheiten ein eigenes Gesetz, welches das Betrachten der betroffenen K\u00f6rperstellen erlaubt, auch wenn es sich dabei um die privaten Bereiche handelt. Und so weiter.<br>2. Das Unterrichten des Autofahrens erfordert die Existenz von m\u00e4nnlichen und weiblichen Fahrlehrern. Wenn es nicht m\u00f6glich ist, weibliche Lehrer f\u00fcr Frauen und m\u00e4nnliche Lehrer f\u00fcr M\u00e4nner einzusetzen, dann hat dieser bestimmte Fall seine eigenen Gesetze.<br>Bei der Realit\u00e4tsanalyse&lt;wbr \/>, was den Fahrunterricht betrifft, zeigt sich folgendes:<br>Die Realit\u00e4t, was das Erteilen des Fahrunterrichts im Fahrzeug betrifft, beschr\u00e4nkt sich auf den Fahrlehrer und den Fahrsch\u00fcler. Ziel ist es, das Autofahren einer Einzelperson und nicht einer Personengruppe beizubringen. So ist dieser spezielle Zweck, wof\u00fcr Mann und Frau zusammenkommen, auf sie beide alleine begrenzt und ist somit nicht der Moschee oder einem allgemeinen Vortrag gleichzusetzen, wo der Zweck des Zusammentreffens eine gro\u00dfe Anzahl von Personen einschlie\u00dft und dadurch die Abgeschiedenheit (Khulwah) nicht gegeben ist und das Problem in den Reihen der M\u00e4nner und Frauen liegt, so dass die dahingehenden Beweise sich der Trennung der Reihen widmen, ohne die Khulwah und den Mahram ber\u00fccksichtigen zu m\u00fcssen. Was den Fall anbelangt, das Fahren in einem Auto zu lernen, so ist der Zweck, der Mann und Frau zusammenbringt, auf diese beiden Personen beschr\u00e4nkt: Fahrlehrer (bzw. Fahrlehrerin) und Fahrsch\u00fclerin (bzw. Fahrsch\u00fcler). Deswegen ist die M\u00f6glichkeit, dass es zur Abgeschiedenheit (Khulwah) kommt, entsprechend den Anforderungen, Fahrpraxis an verschiedenen Orten und Stra\u00dfen zu erteilen, vorhanden. Au\u00dferdem kommt eine soziale Interaktion (Khultah) zustande, da sich Mann und Frau w\u00e4hrend der Fahrstunden treffen und gemeinsam sprechen. Daher sollte die Abgeschiedenheit (Khulwah) unterbunden und die soziale Interaktion (Khultah) allein auf das Erlernen des Autofahrens beschr\u00e4nkt werden, was durch die Anwesenheit eines Mahram gew\u00e4hrleistet wird.<br>Dies ist so, weil der Prophet (s.a.w.) sagte:<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-hadith-block\"><p class=\"hadith-block-arabic\"><span class=\"hadith-block-arabic-content\">\u00ab\u0644\u0627 \u064a\u062e\u0644\u0648\u0646 \u0631\u062c\u0644 \u0628\u0627\u0645\u0631\u0623\u0629 \u0625\u0644\u0627 \u0648\u0645\u0639\u0647\u0627 \u0630\u0648 \u0645\u062d\u0631\u0645\u00bb<\/span><\/p><p class=\"hadith-block-trans-ref\"><span class=\"hadith-block-translation\">\u201eKein (fremder) Mann darf sich mit einer (fremden) Frau ohne einen Mahram in Zweisamkeit (Khulwah) zur\u00fcckziehen.\u201c<\/span><span class=\"hadith-block-reference\"><span>[<\/span><span class=\"hadith-block-reference-content\">Sahih Muslim<\/span><span>]<\/span><\/span><\/p><\/section>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Aus diesem Grund besteht bei der Wahrnehmung des Fahrunterrichts in einem Auto die Anwesenheitspfli&lt;wbr \/>cht f\u00fcr den Ehemann oder den Mahram der Fahrsch\u00fclerin. Dies trifft zu, wenn es nicht m\u00f6glich sein sollte, einen weiblichen Fahrlehrer zu finden. Sollte eben dies nicht m\u00f6glich sein, muss die Angelegenheit wie oben beschrieben eingehalten werden.<br>Fazit: Einer Frau ist es erlaubt, im Fahrzeug mit einem m\u00e4nnlichen Fahrlehrer das Autofahren zu erlernen, jedoch sollte sie von ihrem Ehemann oder einem Mahram begleitet werden. Sollte kein Mahram sie begleiten, w\u00fcrde sie eine S\u00fcnde begehen. Auch der Fahrlehrer, der ihr das Autofahren ohne die Anwesenheit ihres Mannes oder eines Mahram beibringt, w\u00fcrde sich einer S\u00fcnde schuldig machen.<br>Au\u00dferdem sollte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt werden, dass Frauen in allen F\u00e4llen des \u00f6ffentlichen Lebens dazu verpflichtet sind, ihre `Aura mit der von der Shari\u2019a vorgeschriebenen Bekleidung zu bedecken. Gem\u00e4\u00df dem Rahmen der Shari\u2019a<br>z\u00e4hlen dazu das \u00dcbergewand (Jilbab) und das Kopftuch (Khimar).<br><br>18. Ramadan 1427 n.H.<br>10. Oktober 2006 n.Chr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist es f\u00fcr Frauen erlaubt, alleine &#8211; also ohne Mahram oder Ehemann &#8211; bei einem m\u00e4nnlichen Fahrlehrer mitzufahren, um das Autofahren zu erlernen, unter Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein \u00f6ffentliches und nicht um ein privates Auto handelt? 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